Bericht aus der Kabinettssitzung vom 3. Dezember 2018
1. Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit / Entlastung der Eltern in Höhe von 100 Euro pro Monat und Kind / Start ab April 2019 geplant
1. Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit / Entlastung der Eltern in Höhe von 100 Euro pro Monat und Kind / Start ab April 2019 geplant
Eltern werden künftig während der gesamten Kindergartenzeit mit einem Beitragszuschuss von 100 Euro pro Monat und Kind finanziell entlastet. Das hat heute der Ministerrat in Umsetzung des Koalitionsvertrages beschlossen.
Im Koalitionsvertrag wurde eine Ausweitung der Kostenfreiheit der Kinderbetreuung in Bayern vereinbart. Bereits jetzt fördert der Freistaat Bayern das letzte Kindergartenjahr mit einem Beitragszuschuss in Höhe von 100 Euro, zukünftig werden Eltern und Familien auch bei den übrigen Kindergartenjahren mit 100 Euro pro Monat und Kind entlastet.
Der beschlossene Zuschuss wird über die Kommunen an die Betreuungseinrichtungen ausbezahlt. Bei den Eltern kommt dies über eine verpflichtende Beitragssenkung an. Für Kinder, die in nichtkommunalen Kindertageseinrichtungen betreut werden, reicht die Kommune den Zuschuss an die jeweiligen Träger weiter.
Die Auszahlung des Beitragszuschusses soll frühestmöglich starten. Geplant ist die Entlastung der Eltern mit Wirkung ab 1. April 2019. Durch die Ausweitung des Beitragszuschusses profitieren Eltern von derzeit rund 375.000 Kindern von der staatlichen Leistung. Die Mehrkosten dieser finanziellen Entlastung der Eltern betragen im Jahr 2019 bei Auszahlung ab dem 1. April 2019 circa 210 Millionen Euro. Im Jahr 2020 betragen die Mehrkosten rund 290 Millionen Euro.
Das Familienministerium wurde beauftragt, umgehend die erforderlichen Gesetzesänderungen vorzubereiten. Ziel ist, sie zusammen mit dem nächsten Doppelhaushalt umzusetzen.
2. Ministerrat bringt Gründerpaket für Hebammen auf den Weg / Niederlassungsprämie von 5.000 Euro wird freiberufliche Hebammen beim Einstieg in den Beruf unterstützen / weiterer Schritt für bestmögliche Versorgung in der Geburtshilfe
Der Ministerrat hat heute ein Gründerpaket für Hebammen in Form einer Niederlassungsprämie beschlossen. Mit der Prämie in Höhe von 5.000 Euro soll freiberuflichen Hebammen der Einstieg in diesen wichtigen Beruf erleichtert werden. Das Ziel der Staatsregierung ist, mehr Hebammen als bisher für eine freiberufliche Tätigkeit in Bayern zu gewinnen und so das Angebot an Hebammenleistungen, insbesondere in der Geburtshilfe und der Wochenbettbetreuung, auszubauen. Die Auszahlung der Prämie ist zum Ende des Ausbildungsjahres ab September 2019 vorgesehen, um Hebammen insbesondere auch nach erfolgreicher Ausbildung beim Start in die Selbständigkeit zu unterstützen. Die Prämie wird landesweit ausgezahlt – im ländlichen Raum ebenso wie in den Ballungsräumen, da dort gleichermaßen der Bedarf an Hebammenhilfe gestiegen ist.
Mit dem heutigen Beschluss setzt der Ministerrat eine Vereinbarung des Koalitionsvertrags um. Bei der weiteren Ausgestaltung der Niederlassungsprämie werden die Hebammenverbände in Bayern miteinbezogen. Ziel ist ein möglichst unbürokratisches Antrags- und Bewilligungsverfahren, das möglichst viele Hebammen erreicht. Mit der Bearbeitung der Anträge und der Auszahlung der Niederlassungsprämie soll das Landesamt für Pflege beauftragt werden.
Mit dem Gründerpaket für Hebammen schafft die Staatsregierung einen weiteren Baustein für eine bestmögliche Versorgung von Schwangeren, jungen Müttern und Neugeborenen. Bereits im Mai 2018 hatte das Kabinett den Hebammenbonus in Höhe von jährlich 1.000 Euro als Beitrag zur Sicherung einer flächendeckenden Versorgung mit Geburtshilfe beschlossen. Die Staatsregierung hat außerdem das „Zukunftsprogramm Geburtshilfe“ erfolgreich auf den Weg gebracht. Es unterstützt die Kommunen in Bayern dabei, wohnortnahe Angebote in der Geburtshilfe zu erhalten.
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Pressemitteilung-Nr.-246-vom-3.-Dezember-2018( PDF 144.48 Kb)
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