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1. Ministerrat verlängert Programm „MINT-Förderung in der Region – MINT-Netzwerk Bayern“ nach positiver Bilanz um zwei Jahre / Bildungsminister Dr. Ludwig Spaenle: „Durchgehende MINT-Bildungskette in den Regionen ermöglicht optimale Förderung von Kindern und Jugendlichen“
1. Ministerrat verlängert Programm „MINT-Förderung in der Region – MINT-Netzwerk Bayern“ nach positiver Bilanz um zwei Jahre / Bildungsminister Dr. Ludwig Spaenle: „Durchgehende MINT-Bildungskette in den Regionen ermöglicht optimale Förderung von Kindern und Jugendlichen“
Nach einer positiven ersten Bilanz verlängert der Ministerrat das 2017 angelaufene Programm „MINT-Förderung in der Region – MINT-Netzwerk Bayern“ um zwei Jahre. Als sog. MINT-Fächer bzw. –Berufe werden die Fachdisziplinen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik bezeichnet. Das Programm in acht Regionen zielt darauf ab, den Fachkräftenachwuchs im MINT-Bereich sichern zu helfen, indem bestehende und neue regionale Initiativen zur Breiten- und Talentförderung von Kindern und Jugendlichen unterstützt und vernetzt werden. Im Lauf des Jahres 2017 wurden in diesen MINT-Regionen die Strukturen geschaffen, informierte Bildungsminister Dr. Ludwig Spaenle: „Ziel des Programms ist es, in den Regionen eine durchgehende MINT-Bildungskette einzurichten, die vom Kindergarten bis zu einer beruflichen Ausbildung oder einem Studium reicht. Hierfür werden bereits bestehende Angebote koordiniert und um weitere ergänzt. Daraus ergeben sich wertvolle Synergieeffekte. Die Talente von Kindern und Jugendlichen können wir so optimal fördern und einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung des MINT-Fachkräftenachwuchses vor Ort leisten.“
Eine zentrale Rolle bei der Umsetzung kommt zwei MINT-Koordinatorinnen (Standorte Würzburg und München) zu, die das Projekt regionenübergreifend leiten und begleiten. Sie unterstützen die acht regionalen MINT-Manager beim Aufbau der MINT-Regionen und tragen zur Vernetzung innerhalb und außerhalb der Regionen bei, etwa durch Fortbildungsveranstaltungen und Netzwerktreffen. Mit Blick auf das Potenzial des Programms stellte Minister Spaenle fest: „Das ‚MINT-Netz-Bayern’ bildet eine solide Basis, um MINT-Förderer in Bayern unter einem Dach zusammenzubringen. Die Verlängerung des Programms gibt uns die Möglichkeit, die Projekte im MINT-Bereich zu verstetigen und weitere MINT-Regionen zu entwickeln. Mit diesem Programm stärken wir auch den ländlichen Raum und bringen die Digitalisierung voran.“
Bisherige Teilnehmer sind folgende acht Regionen:
– MINT-Region A³ (Stadt Augsburg, Landkreis Augsburg, Landkreis Aichach-Friedberg),
– das Chamer MINT-Dreieck (Landkreis Cham),
– MINT-Region Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz,
– MINT-Region Wunsiedel/Hochfranken (Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge),
– MINT-Region Niederbayern (Landkreis Deggendorf, Landkreis Regen, Landkreis Freyung-Grafenau, Landkreis Rottal-Inn),
– MINT-Region Mittelfranken (Erlangen, Fürth, Nürnberg, Schwabach, Landkreis Ansbach, Landkreis Nürnberger Land, Landkreis Roth, Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen),
– MINT-Region Münchner Umland (Landkreise München und Dachau),
– MINT-Region Straubing-Bogen (Stadt Straubing, Landkreis Straubing-Bogen).
2. Staatsregierung setzt Stärkung der Beruflichen Aus- und Weiterbildung fort / Wirtschaftsministerin Ilse Aigner, Arbeitsstaatssekretär Johannes Hintersberger und Bildungsminister Dr. Ludwig Spaenle: „Maßnahmen der vergangenen Jahre wirken / Zahl der Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz halbiert / Bedeutung von Digitalisierung in beruflicher Bildung steigt“
Die umfangreichen Aktivitäten der Staatsregierung im Bereich der Beruflichen Bildung haben Wirkung gezeigt: Die Zahl der neu abgeschlossenen Berufsausbildungsverträge stieg zuletzt um 2,4 Prozent. Die Zahl der Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz konnte in den vergangenen zehn Jahren auf weniger als 10.000 im Ausbildungsjahr 2016/2017 gesenkt und damit mehr als halbiert werden. Der Ministerrat wird auch künftig konsequent am Ziel der Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung festhalten.
Wirtschaftsministerin Ilse Aigner: „Die berufliche Bildung ist für die Deckung des Fachkräftebedarfs in unseren Unternehmen besonders entscheidend. Gerade im Bereich der beruflich Qualifizierten suchen Betriebe oft händeringend nach geeignetem Nachwuchs. Deshalb verstärken wir unsere Aktivitäten weiter. Dabei sorgen wir dafür, dass Ausbildungsstätten auch technisch auf der Höhe der Zeit sind – etwa was das Megathema Digitalisierung betrifft.“ Allein das Wirtschaftsministerium stellte im Zeitraum 2012 bis 2016 insgesamt Mittel in Höhe von rund 142 Millionen Euro für die Förderung der überbetrieblichen beruflichen Bildung bereit. Aigner kündigte zudem an, dass ab dem 26. Februar 2018 wieder die bayernweite „Woche der Aus- und Weiterbildung“ stattfinden wird: „Eine ganze Woche lang werden wir dann überall im Freistaat auf die zahlreichen Karrierechancen einer guten Ausbildung hinweisen. Dabei geht es nicht um die bloße Theorie, sondern darum, die unterschiedlichen Berufe greifbar zu machen.“
Arbeitsstaatssekretär Johannes Hintersberger unterstrich: „Mit einer beruflichen Ausbildung sichern sich alle jungen Menschen – ob wissenschaftlich oder praktisch begabt – einen Platz in der ersten Reihe für ihre berufliche Zukunft. Damit der Übergang von der Schule in die Berufsausbildung gelingt, brauchen wir eine moderne Berufsorientierung, die die Jugendlichen altersgerecht anspricht. Dazu haben wir in Kooperation mit den Partnern der ‚Allianz für starke Berufsbildung in Bayern‘ ein Dreisäulenkonzept entwickelt. Mit einer Internetplattform, der Messe BERUFSBILDUNG 2018 und Preisen für besonders gelungene Berufsbildungsveranstaltungen machen wir die Angebote moderner und attraktiver. Dafür investieren wir von 2016 bis 2018 rund 3,9 Millionen Euro.“ Hintersberger wies weiter darauf hin, dass eine Ausbildung heute nicht mehr durch ein ganzes Berufsleben trägt: „Gerade in Zeiten der Digitalisierung ist stetige Weiterbildung notwendig. Wir wollen deshalb dieses Thema in die Betriebe hineintragen, mehr Sensibilität schaffen und die Beschäftigten mit konkreten Maßnahmen zum Beispiel über den Arbeitsmarktfonds unterstützen. Dazu werden wir zusammen mit den Sozialpartnern, der Wirtschaft und der Arbeitsverwaltung einen ‚Pakt für berufliche Weiterbildung 4.0‘ vereinbaren.“
Derzeit wird im Freistaat an rund 1.300 beruflichen Schulen Unterricht für etwa 300 verschiedene Ausbildungsberufe sowie eine große Zahl an beruflichen Aufstiegsfortbildungen angeboten. Als ein „besonderes Erfolgsmodell Bayerns“ bezeichnete Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle die berufliche Bildung mit ihrem dualen System aus Ausbildungsbetrieb und Berufsschule, das innovativ, leistungsstark sowie national und international hoch anerkannt sei: „Der Freistaat ist bei der beruflichen Bildung nach bundesweiten Erhebungen heute schon Spitze und sorgt so für bestens qualifizierte Fachkräfte.“ Mit der Zukunftsinitiative ‚Berufliche Bildung‘ aus dem Bayerischen Bildungspaket wird das Angebot gestärkt und weiter ausgebaut: Neben zusätzlichen Lehrerstellen für Berufsschulen sowie Berufliche Oberschulen stellt der Freistaat in diesem Jahr allein 10 Millionen Euro zur Förderung von Investitionen in Aus- und Weiterbildungseinrichtungen und 5 Millionen Euro für Exzellenzzentren der beruflichen Bildung im Bereich ‚Industrie 4.0‘ an Berufsschulen zur Verfügung. Zudem wird der Meisterbonus auf durchschnittlich 1.500 Euro erhöht.
„Nur wenn wir Spitzen-Fachkräfte auf den verschiedensten Qualifikationsebenen haben, können wir national und international erfolgreich sein und unseren hohen wirtschaftlichen und sozialen Standard sichern“, betonte Spaenle die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung.
3. Staatsregierung bringt Änderung des Bayerischen Polizeirechts auf den Weg / Innenstaatssekretär Gerhard Eck: „Kampf gegen Terror und Kriminalität noch konsequenter führen / Gleichzeitig auch mehr Bürgerrechte und Datenschutz“
Die Staatsregierung hat heute den Gesetzentwurf zur Neuordnung des Bayerischen Polizeirechts beschlossen und ihn dem Landtag zur weiteren Behandlung zugeleitet. Möglichst schon im Frühsommer sollen die Änderungen der Polizeigesetze dort beschlossen werden, erklärte Innenstaatssekretär Gerhard Eck: „Wir bringen einen Gesetzentwurf auf den Weg, der ausgewogen ist und zwei Ziele erreicht: Wir werden die Sicherheit der Menschen in Bayern weiter erhöhen und gleichzeitig die Bürgerrechte stärken, indem wir beispielsweise den Datenschutz weiter verbessern. Ich freue mich, dass der Gesetzentwurf in der Verbandsanhörung auf so viel Zustimmung gestoßen ist.“
Wie Staatssekretär Eck erklärte, werde die Bayerische Polizei zur Verbesserung der Sicherheitslage künftig noch bessere und modernere Eingriffsbefugnisse erhalten. Diese würden bundesweit einmal mehr Maßstäbe setzen im Kampf gegen Terror und Kriminalität. So wird die Bayerische Polizei mehr Rechte bei der Verwertung von DNA-Spuren haben. „Hebt die Polizei zum Beispiel die Werkstatt eines potentiellen Bombenbauers aus, ohne diesen am Tatort anzutreffen, kann sie künftig DNA-Spuren sichern, auch wenn diese zunächst keiner Person zuzuordnen sind. Diese Befugnis ist notwendig, um gefährliche Straftäter festzusetzen, noch bevor sie diese Vorbereitungen fortsetzen und zuschlagen können“, so Eck.
Weiter wird die Polizei auch bei der Cybercrime-Bekämpfung mit effektiveren Befugnissen ausgestattet. Eck: „Wir möchten, dass unsere Bayerische Polizei nicht nur bei der ‚analogen‘ Kriminalitätsbekämpfung auf der Straße bundesweit den besten Job macht, sondern auch im Cyberraum.“ Immer mehr Täter ergaunern sich laut Eck im Netz Vermögenswerte in virtuellen Währungen, wie etwa ‚Bitcoins‘. Dies passiert beispielsweise durch Schadsoftware wie Erpressungstrojaner. „Die Polizei kann nach den beschlossenen Gesetzesänderungen dieses erbeutete virtuelle Geld sichern und den wahren Eigentümer ermitteln“, so der Innenstaatssekretär.
Auch sogenannte ‚Bodycams‘, die momentan in einem Pilotprojekt durch die Polizei getestet werden, will die Polizei künftig häufiger einsetzen. „Der Bodycam-Einsatz muss immer dann möglich sein, wenn dies zum Schutz von potentiellen Opfern und Polizeibeamten erforderlich ist. Gerade Opfer von häuslicher Gewalt konnten aufgrund der bisherigen Rechtslage noch nicht vom Einsatz von Bodycams profitieren. Das werden wir im Sinne eines effektiven Opferschutzes ändern“, stellte Eck klar.
Ausdrücklich geregelt sein soll künftig auch der Einsatz von ‚Drohnen‘. „Wir testen solche hochmodernen Fluggeräte derzeit in einem Pilotprojekt der Polizei und sind überzeugt von ihren Fähigkeiten. Drohnen können zum Beispiel bei der Ortung von Handysignalen oder bei der Vermisstensuche wichtige ergänzende Hilfe leisten. Das kann ein entscheidender Vorteil sein“, erklärte Eck, „gerade wenn ein Polizeihubschrauber witterungsbedingt nicht einsetzbar ist.“
Weiter werden die europäischen Datenschutzvorgaben und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil zum BKA-Gesetz umgesetzt und die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gestärkt. So ist künftig etwa für mehr polizeiliche Eingriffe die Zustimmung eines Richters erforderlich, z. B. im Fall von längerfristigen Observationen oder für das Abhören des nicht öffentlich gesprochenen Wortes auch außerhalb von Wohnungen. Für einen noch besseren Schutz der Daten der bayerischen Bürgerinnen und Bürger wird außerdem eine „Zentrale Datenprüfstelle“ eingerichtet. Diese wird sicherstellen, dass für intensive Maßnahmen – Eck nannte als Beispiele die Wohnraumüberwachung, die Online-Durchsuchung und die automatisierte Überwachung der Telekommunikation – nur Daten für die Ermittlungsarbeit verwendet werden dürfen, die nicht den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen. Eck: „Eines zieht sich wie ein roter Faden durch unseren Gesetzentwurf: Wir schaffen mehr Bürger- und Datenschutz, ohne dass dies zu mehr Täterschutz führt. So funktioniert moderne Polizeiarbeit!“