Bericht aus der Kabinettssitzung vom 6. Juli 2021:
1. Bayern unterstützt Träger von Schulen und Kitas bei der Beschaffung mobiler Luftfilter / Förderung der Beschaffungskosten mit bis zu 50 Prozent / Insgesamt über 190 Mio. Euro zusätzliche Fördermittel für über 100.000 Räume
1. Bayern unterstützt Träger von Schulen und Kitas bei der Beschaffung mobiler Luftfilter / Förderung der Beschaffungskosten mit bis zu 50 Prozent / Insgesamt über 190 Mio. Euro zusätzliche Fördermittel für über 100.000 Räume
Die Bayerische Staatsregierung unterstützt erneut die Träger von Schulen und Kitas bei der Beschaffung mobiler Luftfilter: Für die Klassenzimmer aller Schulen sowie für die Gruppen- und Funktionsräume aller Kitas, Großtagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten können mobile Luftreinigungsgeräte angeschafft werden. Hierfür stellt die Staatsregierung insgesamt über 190 Mio. Euro zur Verfügung. Mit der Förderung des Freistaats können die Einrichtungsträger so über 100.000 Räume ausrüsten. Zusammen mit den gut funktionierenden Hygienemaßnahmen wie Tests und Masken sowie einer hohen Impfquote in der Gesamtbevölkerung leisten die Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften einen wichtigen Beitrag, um vollen Präsenzunterricht an den Schulen bzw. einen uneingeschränkten Kitabetrieb zu ermöglichen.
Das Lüften ist nach übereinstimmender Aussage aller Experten ein wesentliches Element zur Reduzierung der Virenlast in Innenräumen. Mobile Luftfilter können das bewährte Quer- und Stoßlüften dabei sinnvoll ergänzen. Welche Gerätetypen förderfähig sind, legt das Landesamt für Gesundheit fest. Die Beschaffungskosten werden mit bis zu 50 Prozent vom Freistaat gefördert. Auch bereits geförderte Träger können für weitere Räume erneut Fördermittel beantragen. Der Förderzeitraum beginnt rückwirkend zum 1. Mai 2021. Anträge können bis zum 31. Dezember 2021 gestellt werden.
Bereits am 1. Oktober 2020 hatte die Bayerische Staatsregierung beschlossen, mit einem Gesamtvolumen von bis zu 50 Mio. Euro die Träger von Kitas, Großtagespflegestellen, Heilpädagogischen Tagesstätten und Schulen bei der Umsetzung technischer Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in ihren Einrichtungen finanziell zu unterstützen. Die Mittel wurden bereits nahezu vollständig verausgabt.
2. Bayern erweitert Corona-Teststrategie an Schulen für das kommende Schuljahr / PCR-Pool-Tests als neuer Baustein für Grundschulen
Sicheren Präsenzunterricht im nächsten Schuljahr zu gewährleisten hat für die Staatsregierung höchste Priorität. Dabei sind Testungen von Schülerinnen und Schülern einer der zentralen Pfeiler der Pandemiebekämpfung, um frühzeitig Infektionen zu erkennen und einen regulären Schulbetrieb zu ermöglichen. Dies gilt besonders für den Bereich der Grundschulen, da Kinder dieser Altersgruppe noch nicht geimpft werden können, und Präsenzunterricht gleichzeitig jedoch von höchster Bedeutung ist.
Angesichts der steigenden Verbreitung der Delta-Variante passt Bayern seine Corona-Teststrategie beständig an neue Herausforderungen und verbesserte Testmöglichkeiten an. Im neuen Schuljahr will die Staatsregierung daher in Grundschulen verstärkt auch auf PCR-Pool-Testungen setzen. Im Vergleich zu Antigen-Selbsttests bieten PCR-Tests eine höhere Sensitivität. Besonders bei einem geringen Infektionsgeschehen ist die Pool-Testung eine effiziente, kosten- und ressourcenschonende Möglichkeit für Reihentestungen mit einem hohen Probeaufkommen. Auch für die Kinder sind diese Tests leichter anzuwenden. Dabei greift Bayern auf die guten Erfahrungen der bisherigen bayerischen Pilotprojekte zu Pool-Testungen zurück. Auch nach aktueller Einschätzung des Robert Koch-Instituts ist PCR-Pool-Testen inzwischen ein wichtiger Baustein für möglichst sicheren Präsenzunterricht in Grundschulen.
Der Freistaat wird zeitnah die notwendigen Labor- und Logistikkapazitäten schaffen, die Schulen rechtzeitig informieren und bei Bedarf Schulungen für den Umgang mit PCR-Pool-Tests anbieten. Ziel ist zusätzliche Flexibilität, um auf mögliche Entwicklungen der Corona-Pandemie bestmöglich reagieren zu können.
3. Staatsregierung bringt bundesweit erstes Digitalgesetz auf den Weg / Modernisierung von Verwaltung und digitalem Zusammenleben im Freistaat / Festschreibung digitaler Rechte von Bürgerinnen und Bürgern / Gesetzentwurf für Bayerisches Digitalgesetz geht in Verbändeanhörung
Mit dem Entwurf für ein Bayerisches Digitalgesetz legt die Staatsregierung das bundesweit erste Gesetz dieser Art vor. Mit dem Gesetz soll Digitalisierung auch rechtlich nicht nur punktuell, sondern als zusammenhängender Sachbereich erfasst werden. Dieser Ansatz ist auch im europäischen Kontext wegweisend. Das Bayerische Digitalgesetz wird als erstes in Europa konsequent allgemeine rechtliche Rahmenvorgaben für die Digitalisierung mit konkreten digitalen Rechten von Bürgern und Unternehmen verzahnen. Gleichzeitig wird es mit einem auf Verwaltungsmodernisierung und Bürokratieabbau ausgerichteten Umsetzungsprogramm für die digitale Verwaltung verbunden. Der Ministerrat hat dazu heute den Gesetzesentwurf für ein Bayerische Digitalgesetz auf den Weg gebracht, der nun in die Verbändeanhörung geht.
Das Bayerische Digitalgesetz besteht aus drei Kernbausteinen:
• Rahmenregelungen zur Gestaltung und Förderung der Digitalisierung
Mit dem Bayerischen Digitalgesetz sollen erstmals Digitalisierungsaufgaben des Freistaats gesetzlich definiert werden. Zu den gesetzlich definierten Aufgaben des Freistaats im Bereich der Digitalisierung zählen u.a. die Förderung digitaler Technologien, die Förderung leistungsfähiger digitaler Infrastrukturen sowie die weitere Digitalisierung der Verwaltung.
• Verankerung digitaler Rechte von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen
Der zweite Schwerpunkt des Gesetzentwurfs liegt in der erstmaligen Verankerung einer „Charta“ digitaler Rechte und Gewährleistungen. Beim heutigen Stand der Digitalisierung ist die Ausübung fast aller Grundrechte eng mit der Möglichkeit des Internetzugangs verknüpft. Daher soll im Bayerischen Digitalgesetz bundesweit erstmals ein Recht auf ungehinderten Zugang zum Internet verankert werden. Zudem schreibt das Gesetz weitere Rechte fest, etwa das Recht auf Mobile Government und Digitale Identität.
• Bürokratieabbau und Modernisierung von Staat und Verwaltung
Der Entwurf des Digitalgesetzes umfasst schließlich ein umfassendes Programm zur Verwaltungsmodernisierung und zum Bürokratieabbau durch ein effizientes und innovationsoffenes digitales Verwaltungsrecht. Damit verbunden sind ein laufendes Monitoring unter Mitwirkung aller Ressorts, eine wissenschaftliche Begleitung der Umsetzung sowie eine zeitnahe Evaluierung.
Wenn Sie die Youtube-Videos auf www.bayern.de einblenden, werden Daten automatisiert an Youtube übermittelt. Der Schalter ist blau. Auf Art und Umfang der übertragenen Daten hat das Landesportal keinen Einfluss. Mit Klick auf den Schalter können Sie die Video-Einblendung jederzeit deaktivieren. Der Schalter ist grau. Zum Datenschutz
Alle Videos mit Datenübertragung an Youtube aktivieren:Wenn Sie die Youtube-Videos auf www.bayern.de einblenden, werden Daten automatisiert an Youtube übermittelt. Alternativen können angefordert werden. Zum Datenschutz
Wenn Sie die Youtube-Videos auf www.bayern.de einblenden, werden Daten automatisiert an Youtube übermittelt. Der Schalter ist blau. Auf Art und Umfang der übertragenen Daten hat das Landesportal keinen Einfluss. Mit Klick auf den Schalter können Sie die Video-Einblendung jederzeit deaktivieren. Der Schalter ist grau. Zum Datenschutz
Alle Videos mit Datenübertragung an Youtube aktivieren:
-
Pressemitteilung Nr. 92 vom 06.07.2021( PDF 127.61 Kb)
-
BAYERN | DIREKT:
Wir beantworten Ihre Anliegen gerne – telefonisch unter
089 12 22 20*oder per E-Mail anÂ
direkt@bayern.deoder über das Kontaktformular
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.