Bericht aus der Kabinettssitzung vom 7. April 2020
- Bonus im Gesundheits- und Pflegebereich
- Optimierung des Beschaffungswesens – Organisation und Finanzbedarf
- Soforthilfeprogramm Corona
- Erweiterte Haftungsfreistellung bei Kreditprogrammen der LfA
- Bonus im Gesundheits- und Pflegebereich
Pflegekräfte in Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken, Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie ambulanten Pflegediensten und Notfallsanitäter und Rettungsassistenten leisten Enormes bei der Bewältigung der Corona-Pandemie. Sie halten die wichtige Gesundheitsversorgung am Laufen und sind trotz aller Vorkehrungen einem zusätzlichen Infektionsrisiko ausgesetzt. Die Staatsregierung wird ihnen deshalb als Zeichen der Anerkennung für dieses außergewöhnliche Engagement in Bayern eine einmalige Sonderzahlung gewähren. Berechtigte, die regelmäßig mehr als 25 Stunden/Woche arbeiten, erhalten 500 Euro, Berechtigte, die regelmäßig 25 Stunden/Woche oder weniger arbeiten, erhalten 300 Euro.
- Optimierung des Beschaffungswesens – Organisation und Finanzbedarf
Die Bayerische Staatsregierung arbeitet mit Hochdruck an der Beschaffung von Schutzausrüstung, medizinischen Geräten und weiterem medizinischem Verbrauchsmaterial. Sie wird dabei von vielen Akteuren auch aus der bayerischen Wirtschaft unterstützt. Die internationale Marktlage stellt die Beschaffung von Schutzausrüstungen, Beatmungsgeräten und weiteren medizinischen Großgeräten (insbesondere CTs) jedoch vor viele Herausforderungen. So ist oft der Einsatz erheblicher finanzieller Mittel erforderlich und Aufträge werden oft nur mit hohen Vorauszahlungen angenommen. Ein reguläres Vergabeverfahren kann aufgrund der kurzen Zeitfenster der Angebote in der Regel nicht durchgeführt werden. Diese Herausforderungen erfordern eine schlagkräftige Beschaffungsstruktur und ausreichend finanzielle Mitteln.Das Gesundheitsministerium wird deshalb ermächtigt, zur Bekämpfung der Corona-Pandemie Beschaffungsaufträge für Schutzausrüstung und Verbrauchsmaterial bis zu 25 Mio. Euro netto sowie für Medizingeräte bis zu 50 Mio. Euro netto je Angebot zu vergeben. Gehen Angebote über diese Betragsgrenzen hinaus, ist vor der Auftragsvergabe die Zustimmung des Ministerrats oder im Eilfall des Katastrophenstabs Corona-Pandemie einzuholen.
- Soforthilfeprogramm Corona
Von der wesentlichen Verbesserung profitieren erstens Unternehmen der Landwirtschaft und der landwirtschaftlichen Primärerzeugung wie etwa Gärtnereien sowie zweitens wirtschaftlich tätige Körperschaften des Non-Profit-Sektors. Das trifft beispielsweise auf Vereine, Stiftungen oder gemeinnützige GmbHs als Träger von Schullandheimen, Jugendherbergen und Bildungseinrichtungen zu. Daneben gilt das Programm weiterhin unverändert für Unternehmen, die wirtschaftlich und damit am Markt tätig sind.Bayern verzahnt sein bayerisches Programm „Soforthilfe Corona“ noch enger mit dem entsprechenden Bundesprogramm. Die Staatsregierung legt dafür einen erweiterten Kreis an Anspruchsberechtigten fest.Das Soforthilfe-Programm ist ein wichtiges Instrument, die Liquidität zahlreicher Unternehmen in der Krise zu sichern. Insgesamt umfasst das bayerische Programm „Soforthilfe Corona“ Mittel in Höhe von fünf Mrd. Euro.
- Erweiterte Haftungsfreistellung bei Kreditprogrammen der LfA
Die Versorgung mit kurzfristiger Liquidität kann für Unternehmen in der Krise existenzentscheidend sein. Um schnell helfen zu können, hat die LfA-Förderbank Bayern bereits Darlehensprogramme zur Bewältigung der Corona-Krise aufgelegt.Nach einer Änderung der beihilferechtlichen Vorgaben der EU wird das Angebot der LfA nun noch um ein neues Darlehensprodukt mit einer 100-prozentigen Haftungsfreistellung für Kleinunternehmer bis 10 Mitarbeiter ergänzt. Unternehmen bis 5 Mitarbeiter können dabei Darlehen bis zu 50.000 Euro erhalten, Unternehmen bis 10 Mitarbeiter bis zu 100.000 Euro.Die notwendige Risikoentlastung der LfA in Höhe von bis zu insgesamt 12 Mrd. Euro soll durch entsprechende Rückbürgschaftsermächtigungen im Rahmen der parlamentarischen Behandlung des 2. Nachtragshaushalts 2019/2020 berücksichtigt werden.
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Pressemitteilung-Nr.-79-der-Bayerischen-Staatskanzlei( PDF 102.26 Kb)
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