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Bundesrat billigt bundesweite Corona-Notbremse
22. April 2021

Der Bundesrat hat in einer Sondersitzung am 22. April 2021 die Einführung einer bundesweit verbindlichen Corona-Notbremse gebilligt.

Durch eine Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes treten künftig automatisch und verbindlich bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 Infektionen pro 100.000 Einwohner in den betroffenen Landkreisen bzw. Städten die im neuen § 28b Abs. 1 IfSG genannten Infektionsschutzmaßnahmen in Kraft, bis die Inzidenz wieder absinkt. Strengere Regelungen der Länder bleiben möglich.

Zudem erhält der Bund die Möglichkeit zum Erlass einer Bundes-Infektionsschutz-Verordnung mit Zustimmung von BT und BR für weitere Maßnahmen.

Staatsminister Dr. Florian Herrmann begrüßte die Einführung einer verbindlichen Bundesnotbremse. Die Staatsregierung enthielt sich bei der Abstimmung mit Blick auf die unterschiedliche Haltung der Koalitionspartner.