Eigenversorgung mit Mini-PV-Anlage
MÜNCHEN Bürgerinnen und Bürger beschäftigen sich derzeit mehr als je zuvor mit der Zukunft ihrer Energieversorgung. Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger setzt sich dabei entschieden für einen beschleunigten Ausbau der Solarenergie ein. „Neben dem erforderlichen Ausbau von PV-Anlagen auf Dächern oder Freiflächen können auch Mini-PV-Anlagen für Balkone einen Beitrag zu unserer Energiewende leisten. Damit können unter anderem Mieter aus Solarenergie Strom erzeugen und selbst verbrauchen“, so Aiwanger. Bereits 2019 warb der Staatsminister für diese Form der heimischen Stromerzeugung.
Eine Mini-PV-Anlage besteht aus einem PV-Modul und einem Wechselrichter. Der in der Anlage erzeugte Strom wird vorrangig direkt vor Ort verbraucht, daher ist kein signifikanter Einfluss auf die Stromnetze zu erwarten. Nur noch der darüber hinaus benötigte Strom wird aus dem öffentlichen Stromnetz bezogen. Das senkt die jährlichen Stromkosten und erhöht die Unabhängigkeit – für viele gerade jetzt besonders wichtig. Aktuell sind fast 200.000 Balkon-Solaranlagen in Deutschland im Einsatz, der Markt wächst rasant. Mini-PV-Anlagen amortisieren sich oft bereits innerhalb weniger Jahre. Es sollte jedoch geprüft werden, ob der gewünschte Standort geeignet ist. Hierfür gibt es inzwischen auch Online-Tools speziell für Balkon-Solaranlagen, zum Beispiel: www.solar.htw-berlin.de/rechner/stecker-solar-simulator/.
Für einen sicheren Betrieb rät das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie insbesondere folgende Punkte zu beachten:
- Eine Elektrofachkraft muss prüfen, ob die vorhandenen Leitungen und der Stromkreis für die Einspeisung geeignet sind. Notwendige Elektroinstallationen wie der Einbau einer speziellen Energiesteckdose (sog. Wieland-Stecker) anstatt einer haushaltsüblichen Schutzkontaktsteckdose sind durch eine Elektrofachkraft auszuführen.
- Mini-PV-Anlagen müssen beim Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden (www.marktstammdatenregister.de/MaStR).
- Für den Betrieb einer Mini-PV-Anlage ist ein Zweirichtungszähler notwendig. Wenn ein Privathaushalt selbst erzeugten, überschüssigen Strom ins öffentliche Netz einspeist, würde sich ein üblicher Zähler rückwärts drehen, was nicht erlaubt ist.
Angesichts der aktuellen Krisensituation fordert der Staatsminister den Bund auf, zusätzliche administrative Erleichterungen für diese Anlagenkategorie vorzusehen. Aiwanger: „Für den Erfolg der Energiewende müssen wir die gesamte Bevölkerung aktiv an der Energiewende teilhaben lassen.“
Ansprechpartnerin:
Katrin Nikolaus
stellv. Pressesprecherin
-
BAYERN | DIREKT:
Wir beantworten Ihre Anliegen gerne – telefonisch unter
089 12 22 20*oder per E-Mail an
direkt@bayern.deoder über das Kontaktformular
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.