Erste Bilanz des „Zentrums zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch von Kindern im Internet“ (ZKI) / Mehr als 2.700 Verfahren bereits in diesem Jahr / Justizminister Eisenreich: „Jede Tat ist eine zu viel. Mit dem …
322 Täter wurden vergangenes Jahr wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Bayern verurteilt (plus 4,5 Prozent; Quelle; Bayerische Strafverfolgungsstatistik), 473 Personen wegen Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte (plus 26,8 Prozent; Quelle: Bayerische Strafverfolgungsstatistik). Justizminister Georg Eisenreich: „Hinter jeder Tat, hinter jedem Bild steht das unfassbare Leid eines Kindes. Jede Tat ist eine zu viel. Vor einem Jahr haben wir das ‚Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch von Kindern im Internet‘ gegründet. Mit dem ZKI erhöhen wir den Verfolgungsdruck auf die Täter noch weiter.“
Das ZKI wurde im September 2020 unter dem Dach der „Zentralstelle Cybercrime Bayern“ (ZCB) bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg gegründet. Dazu wurden die personellen Kapazitäten bei der ZCB für die Verfolgung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch von vier auf acht Staatsanwältinnen und Staatsanwälte verdoppelt. Bereits 2018 war in Bamberg eine auf die Verfolgung von Kinderpornografie im Internet spezialisierte Arbeitsgruppe eingerichtet worden. Daneben gibt es bei jeder der 22 Staatsanwaltschaften im Freistaat spezialisierte Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zur Verfolgung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch von Kindern. Diese können besonders komplexe und technisch schwierige Fälle an das ZKI weiterleiten. An der Spitze des ZKI steht der erfahrene und international bestens vernetzte Oberstaatsanwalt Thomas Goger. Eisenreich: „Unsere Cyber-Spezialisten vom ZKI konzentrieren sich im Netz insbesondere auf Betreiber und Nutzer von Foren im Darknet. Forenbetreiber schaffen einen Marktplatz für den Austausch von Bildern oder Videos. Mein großer Dank gilt Oberstaatsanwalt Goger und seinem Team aus Spezialstaatsanwältinnen und -anwälten. In diesem auch persönlich besonders fordernden Bereich geht die Spezialeinheit mit großem Einsatz täglich entschlossen gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie vor.“
Die Bilanz des ZKI:
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Im Jahr 2020 erhob die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg 159 Anklagen wegen Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte und (schweren) sexuellen Missbrauchs von Kindern.
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Allein im Jahr 2021 (Stichtag 23. November 2021) wurden beim ZKI bis jetzt 2.728 Verfahren wegen Kinderpornografie und/oder sexuellen Missbrauchs von Kindern gegen bekannte Täter erfasst. 2019 waren es noch 947 Verfahren bei der ZCB, im Jahr der Gründung des ZKI 1.122 Verfahren.
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Zum Stichtag 23. November 2021 befanden sich acht Personen im Rahmen von Verfahren des ZKI in Untersuchungshaft.
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Computer, Smartphones und Datenträger: Umfangreiches Beweismaterial konnte u. a. im Januar und Mai 2021 bei vom ZKI koordinierten Durchsuchungsaktionen sichergestellt werden. Minister Eisenreich: „Die Botschaft ist klar: Wer solche Straftaten begeht, kann sich in Bayern niemals sicher fühlen.“
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Im Frühjahr 2021 hat das ZKI Anklage gegen Administratoren der kinderpornografischen Darknet-Plattform „TweenFanIsland“ zum Landgericht Regensburg erhoben. Einer der Täter hatte fast 900.000 Bilddateien des sexuellen Missbrauchs von Kindern auf seinem Computer gespeichert. Zwei der Angeklagten wurden vom Landgericht Regensburg zwischenzeitlich zu hohen Haftstrafen von vier bzw. über sechs Jahren verurteilt.
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Um die Öffentlichkeit zu sensibilisieren und Täter abzuschrecken, erfolgte am 4. Mai 2021 eine groß angelegte, von ZKI und Bayerischem Landeskriminalamt koordinierte Durchsuchungsaktion in allen bayerischen Regierungsbezirken. Die Aktion richtete sich gegen 51 Beschuldigte im Alter zwischen 16 und 62 Jahren. Es handelte sich um die bislang größte koordinierte Durchsuchungsaktion gegen Kinderpornografie im Freistaat.
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In mehreren Verfahren konnte das ZKI von dem Forschungsprojekt „Dark Web Monitor“ profitieren. Diese Suchmaschine für das Darknet wird gemeinsam mit niederländischen Spitzenforschern von TNO entwickelt. Der Minister: „Die Suchmaschine konnte bereits mehr als eine Million Darknet-Domains ermitteln – oft eine entscheidende Spur für künftige Ermittlungen in Fällen von Kinderpornografie, illegalem Drogen- und Waffenhandel. Kriminelle agieren länderübergreifend und missbrauchen die neuen digitalen Möglichkeiten. Für eine effektive Strafverfolgung sind daher internationale Kooperationen und technische Innovationen notwendig. Mit der innovativen Technologie gehen wir neue Wege, um mehr Licht ins Darknet zu bringen und Täter aufzuspüren. Ich sehe in dem neuen Tool gerade zur Aufklärung schwerer Straftaten große Chancen. Der Dark Web Monitor ist ein Baustein im Kampf gegen Cybercrime.“
Eisenreich abschließend: „Der Freistaat Bayern führt den Kampf gegen Kinderpornografie und Kindesmissbrauch entschlossen und konsequent. Der Schutz der Kinder hat in Bayern höchste Priorität.“
Hintergrund:
Bayern setzt sich seit vielen Jahren für Verbesserungen bei der Bekämpfung von Kindesmissbrauch ein. Das ZKI ist Teil eines umfassenden Maßnahmenbündels.
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Rechtspolitisch setzt sich der Freistaat seit Jahren in Berlin für angemessene Sanktionsmöglichkeiten und effektive Ermittlungsbefugnisse der Strafverfolger ein. Mit Erfolg: Die gesetzliche Zulassung von sogenannten „Keuschheitsproben“, die Strafbarkeit von „Cybergrooming“ und die Verlängerung der Verjährungsfristen bei Missbrauchstaten gehen auf bayerische Initiativen zurück. Mit dem Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder vom 16. Juni 2021 wurde – wie seit langem von Bayern gefordert – sexueller Missbrauch von Kindern vom Vergehen zum Verbrechen hochgestuft. Zudem wurde das Betreiben krimineller Handelsplattformen und mit Wirkung vom 22. September 2021 auch die Verbreitung und der Besitz sogenannter „Missbrauchsanleitungen“ unter Strafe gestellt – weitere bayerische Forderungen.
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Bayern dringt jedoch auf weitergehende Reformen in Berlin und Brüssel. Eisenreich: „Wichtig ist, dass die Betreiber von Kinderpornografie-Foren noch stärker ins Visier genommen werden. Sie fachen die Nachfrage nach immer neuem und härterem Material an. Wer einen Marktplatz für kinderpornografisches Material betreibt, gehört deshalb für mindestens drei Jahre hinter Gitter.“ Zudem setzt sich das bayerische Justizministerium für die Wiederbelebung der Verkehrsdatenspeicherung ein.
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Prävention ist ein zentraler Bestandteil des bayerischen Schutzkonzepts bei der Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Kindesmissbrauch. Das Projekt „Kein-Täter-werden-Bayern“ richtet sich in Bamberg, München und in Kürze wieder in Regensburg an Personen mit pädophilen Neigungen und unterstützt sie mit entsprechenden Therapieangeboten dabei, kein Täter zu werden. Daneben leisten die bayerischen Psychotherapeutischen Fachambulanzen für Gewalt- und Sexualstraftäter in München, Nürnberg und Würzburg mit Außenstellen in Memmingen, Regensburg, Kulmbach – und ab kommendem Jahr auch in Landshut – einen wichtigen Beitrag.
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