Familienministerin Schreyer: „Dialogprozess ernst nehmen – keine Schnellschüsse zu Lasten der Länder und unserer Kommunen“ – Kinder
Bayerns Familienministerin Kerstin Schreyer begrüßt die Initiative von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey, das Kinder- und Jugendhilferecht weiterzuentwickeln. Gleichzeitig mahnt sie jedoch an, den Dialogprozess ernst zu nehmen: „Ich stimme mit der Bundesfamilienministerin überein, dass wir Änderungen im Kinder- und Jugendhilferecht brauchen. Daher begrüße ich den vom Bundesfamilienministerium durchgeführten breiten Dialogprozess ‚Mitreden – Mitgestalten‘ ausdrücklich. Jetzt geht es darum, dessen Ergebnisse auch tatsächlich und ergebnissoffen auszuwerten und unnötige Vorfestlegungen und Schnellschüsse zu vermeiden. Dabei müssen wir auch auf eine gerechte Kostenverteilung achten.“
Schreyer betont, dass der Bund für eventuelle Mehrkosten aufkommen müsse: „Offene Punkte müssen geklärt werden, gerade im Hinblick auf das Thema ‚Inklusion‘. Vorrangiges Ziel muss dabei stets sein, die Belange von Kindern und Jugendlichen und ihren Familien besser zu berücksichtigen. Für entstehende Mehrkosten sehe ich den Bund in der Pflicht.“ Giffey hat angekündigt, für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe arbeiten zu wollen.
Unser Ziel ist es, die Rechte von Kinder und Jugendlichen in allen sie betreffenden Lebensbereichen zu stärken und sie umfassend zu schützen. „Die Unterstützung der jungen Menschen und ihrer Familien ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Der Bund muss diese Chance nutzen, tatsächliche Verbesserungen für Kinder und Jugendliche zu erreichen. Zur konsequenten Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist die Optimierung von Verfahrensabläufen dringend erforderlich. Schutzlücken müssen endlich auch im Bundesgesetz geschlossen werden. Ferner müssen ausreichende Ressourcen für die interdisziplinäre Kinderschutzarbeit zur Verfügung gestellt werden, um verbindliche Kooperationen zu etablieren. Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern und Jugendlichen halte ich zudem Verbesserungen im familiengerichtlichen Verfahren für dringend erforderlich“, so die Ministerin.
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