Familienministerin Schreyer zu Fällen in Würzburg: „Wirtschaftliche Jugendhilfe muss Kosten für Kita übernehmen“ – Familien
Zur Meldung über mehrfache Anrechnung des neuen Bayerischen Familiengeldes in der Stadt Würzburg bezieht Familienministerin Kerstin Schreyer klar Stellung: „Es ist bedauerlich genug, dass der Bundessozialminister sich auf den Standpunkt gestellt hat, Familien mit Hartz-IV-Bezug das Familiengeld auf die Sozialleistung anzurechnen. Dass aber gleichzeitig das Jugendamt derselben Familie auch die Krippenkosten nicht erstattet, muss sofort abgestellt werden.“
Die Stadt Würzburg hat die Situation laut Schreyer falsch eingeschätzt und mit der doppelten Anrechnung eine falsche Entscheidung getroffen: „Zweck der Jugendhilfe ist es gerade, den Kita-Besuch zu ermöglichen. Die Berücksichtigung des Familiengeldes ist hier kontraproduktiv. In Würzburg werden Eltern sogar doppelt benachteiligt – indem das Familiengeld auf SGB-II-Leistungen angerechnet und zugleich bei den Kita-Kosten berücksichtigt wird. Das geht nicht. Das Familienministerium steht diesbezüglich bereits in Kontakt mit der Stadt. Wir haben deutlich gemacht, dass betroffene Familien bei der Kostenübernahme für die Kinderbetreuung dauerhaft Sicherheit brauchen“, so die Staatsministerin.
Nach der festen Überzeugung der Staatsregierung sei das Familiengeld generell nicht als Einkommen bei anderen Sozialleistungen zu berücksichtigen. Es komme daher weder eine Berücksichtigung bei den Kita-Kosten noch bei SGB-II-Leistungen in Betracht. „Auch Bundessozialminister Hubertus Heil muss endlich einsehen, dass das Familiengeld nicht auf Sozialleistungen wie Hartz-IV angerechnet werden darf. Unsere Position wurde in einem Rechtsgutachten eindeutig untermauert. Dieses Gutachten liegt dem Bundessozialminister vor, er darf es nicht länger ignorieren“, erklärt Schreyer. Aber unabhängig davon, wie man diese Rechtsfrage sehe, so Schreyer weiter, für eine doppelte „Benachteiligung“ im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe gebe es keinerlei Grundlage. Wer so etwas verantworte, könne sich auch nicht auf die Rechtsmeinung des Bundessozialministeriums berufen.
Die Meldung aus Würzburg dürfe nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Auszahlung des Familiengeldes bayernweit in den allermeisten Fällen völlig problemlos verlaufe. Die Eltern von rund 240.000 Kindern sind aktuell berechtigt, das Bayerische Familiengeld zu beziehen. Davon haben 205.000 Eltern ihren Bescheid bereits erhalten. Über 90 Prozent der Familien sind nicht von der Anrechnungsfrage berührt.
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