Familienministerin Trautner: „Millionenschweres Investitionsprogramm des Freistaats – 583.000 Euro Förderung gehen nach Schernfeld!“ – Kinderbetreuung
Der Kita-Ausbau in Bayern geht weiter voran. Die Staatsregierung unterstützt die Kommunen beim Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder bis zur Einschulung. Die Gemeinden, die im Rahmen des Sonderinvestitionsprogramms gefördert werden, erhalten einen Aufschlag von bis zu 35 Prozentpunkten auf die reguläre Förderung. Jetzt profitiert davon der Landkreis Eichstätt. Bayerns Familienministerin Carolina Trautner: „Wir schaffen maßgeschneiderte Kindertagesbetreuung und unterstützen die Kommunen dabei mit Nachdruck. Mein Ziel ist es, dass Familien den Betreuungsplatz bekommen, den sie sich wünschen. Ich freue mich sehr, dass durch die Erweiterung des Kindergartens St. Anna in Rupertsbuch und die Erweiterung des Kindergartens St. Pius 12 neue Kinderkrippenplätze und 50 neue Kindergartenplätze entstehen. Der Freistaat unterstützt die Kommune dabei mit einer Förderung in Höhe von insgesamt 583.000 Euro.“
Zu dem Sonderinvestitionsprogramm erklärte die Ministerin: „Seit 2008 unterstützt der Freistaat die Gemeinden massiv durch zusätzliche Mittel zum Ausbau der Kinderbetreuung. Damit tragen wir den geänderten Bedürfnissen der Familien und den steigenden Geburtenzahlen Rechnung. Über 1,3 Milliarden Euro hat der Freistaat dafür zur Verfügung gestellt. Hinzu kommen 846 Millionen Euro an Bundesmitteln, die in voller Höhe den Kommunen zu Gute kommen.“
Im aktuellen 4. Sonderinvestitionsprogramm wurden die 178 Millionen Euro an Bundesmitteln mit Landesmitteln in Höhe von 417 Millionen Euro erhöht. Insgesamt werden damit rund 73.500 Betreuungsplätze für Kinder bis zur Einschulung gefördert. Auch nach dem Ende des 4. Sonderinvestitionsprogramms engagiert sich der Freistaat weiter beim Kita-Ausbau. Der Fokus verschiebt sich nun auf den Ausbau der Betreuungsplätze für Grundschulkinder. Im vorschulischen Bereich fördert der Freistaat auch künftig die Kommunen, und zwar im Rahmen des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes. Die förderfähigen Kosten werden, abhängig von der Finanzkraft der Gemeinde, in Höhe von bis zu 80 Prozent, in Einzelfällen sogar bis zu 90 Prozent, erstattet. Ministerin Trautner: „Für den Ausbau der Kinderbetreuung sind die Mittel bestens eingesetzt. Wir wollen aber auch höchste Qualität in den Kindertageseinrichtungen überall in Bayern. Deshalb leisten wir auch hohe Betriebskostenzuschüsse an die Gemeinden und setzen zusätzlich qualitative Akzente durch Förderprogramme. Zum Beispiel haben wir einen Leitungs- und Verwaltungsbonus eingeführt, um die pädagogischen Leitungen zeitlich zu entlasten. Die Konditionen dafür haben wir aktuell mit Wirkung ab 2021 erheblich verbessert.“
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