Fußball-EM: Wirtschaftsministerium und Umweltministerium machen Weg frei für Public Viewing in der Außengastronomie
MÜNCHEN Am 11. Juni 2021 beginnt die Fußball-Europameisterschaft. Public Viewing in der Außengastronomie und Freischankflächen soll aus diesem Anlass unter Einhaltung der Coronaschutz-Maßnahmen wieder möglich sein. Das Bayerische Wirtschaftsministerium und das Bayerische Umweltministerium haben in einem Schreiben die Regierungen über mögliche Ausnahmen hinsichtlich Öffnungszeiten und Lärmschutzrechten informiert. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Umweltminister Thorsten Glauber fordern die Behörden auf, von den vorhandenen Möglichkeiten Gebrauch zu machen.
Aiwanger: „Nach monatelangem Lockdown wollen die Bürgerinnen und Bürger endlich wieder zusammen feiern. Das Bedürfnis nach Geselligkeit ist in diesem Jahr besonders groß. Bei der anstehenden Fußball-Europameisterschaft sollen deshalb in Biergärten und anderen Freiluft-Gastronomiebetrieben wieder Public Viewings möglich sein. Damit können die Menschen wieder zusammen die Spiele anschauen und einen gemütlichen Abend verbringen – alles unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen. Die Aussicht darauf bedeutet für sehr viele Menschen in Bayern ein sehr großes Stück zurückgewonnene Lebensqualität. Und natürlich freuen sich auch die Gastronomen, die nach den langen Schließungen endlich wieder Umsatz machen können.“
Glauber: „Die Fußball-Europameisterschaft ist ein bedeutendes sportliches Ereignis, das wir am liebsten gemeinsam feiern. Die Menschen lieben Public Viewing. Die vergangenen Monate haben uns allen viel abverlangt: Zur Bewältigung der Pandemie haben wir auf vieles verzichten müssen. Es ist besonders wichtig, dass wir den Sommer genießen können. Wir setzen darauf, dass die Feiernden Rücksicht auf die Anwohner nehmen. Es ist auch wichtig, dass die Gastronomie jetzt wieder voll durchstarten kann. Die lokalen Behörden kennen die örtlichen Verhältnisse am besten und können maßgeschneiderte Regelungen treffen.“
Public Viewings sind nach Auffassung der Staatsregierung als Ergänzung zur bestehenden Gastronomietätigkeit zulässig. Ebenfalls möglich ist die Übertragung von EM-Spielen in Kinos oder Sportstadien unter Voraussetzung der jeweils geltenden Regelungen. Eigene Public Viewing Veranstaltungen ohne Bezug zu bestehenden Gastronomietätigkeiten sind nicht erlaubt.
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