FÜRACKER: 200.000 EURO BEDARFSZUWEISUNGEN FÜR LANDKREIS BERCHTESGADENER LAND
Bayernweit erhalten insgesamt 149 Kommunen für das Antragsjahr 2020 Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen. „Dies ist ein starkes Signal für finanzschwache Kommunen zur Konsolidierung ihrer Haushalte. Die Mittel sind Teil des Kommunalen Finanzausgleichs im Freistaat, der 2020 einen Höchststand von rund 10,3 Milliarden Euro erreicht. Dadurch unterstützt der Freistaat seine Kommunen so tatkräftig wie noch nie“, stellt Füracker fest.
Auch 2021 wird der kommunale Finanzausgleich auf höchstem Niveau fortgeführt – trotz Corona-Krise und massiv sinkender Steuereinnahmen im Staatshaushalt. Bayern unterstützt seine Gemeinden, Städte, Landkreise und Bezirke auch im nächsten Jahr mit insgesamt rund 10,3 Milliarden Euro.
Seit 2019 erfahren Städte und Gemeinden, die bereits dreimal Stabilisierungshilfen erhalten haben und den eingeschlagenen Weg der Konsolidierung weitergehen wollen, zusätzliche Unterstützung: Mit den sogenannten „Investitionshilfen“ sollen Investitionen in die gemeindliche Grundausstattung erleichtert werden, da damit insbesondere Kreditaufnahmen reduziert werden können und ein erneuter Schuldenaufbau vermieden wird.
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