FÜRACKER: BAYERN FORDERT DAUERHAFT NIEDRIGE UMSATZSTEUER FÜR GASTRONOMIE – Bund plant wohl Wiederanhebung der Mehrwertsteuer für Gastronomiebranche Ende 2023 // höhere Umsatzsteuer würde vor allem die Verbraucherinnen und Verbraucher treffen
Der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wurde als Corona-Unterstützungsmaßnahme befristet bis zum Jahresende 2023 auf 7 Prozent gesenkt. Bayern hat bereits seit Jahren diese Absenkung des Mehrwertsteuersatzes gefordert und auch die zweimalige Verlängerung der ursprünglich nur bis 1. Juli 2021 vorgesehenen ermäßigten Umsatzbesteuerung mit Nachdruck durchgesetzt. Bayerns setzt sich weiterhin für die dauerhafte Absenkung des Umsatzsteuersatzes für die Gastronomie ein. Zuletzt hat Bayern im Rahmen der Beratungen zum Jahressteuergesetz 2022 im Bundesrat im Finanz- wie auch im Wirtschaftsausschuss einen Antrag zur dauerhaften Absenkung der Mehrwertsteuer gestellt. Im Wirtschaftsausschuss unterstützte eine Mehrheit der Länder dieses Anliegen. In der Sitzung des Bundesrates am 28. Oktober 2022 erhielt diese Ausschuss-Empfehlung aber leider keine Mehrheit. Der Freistaat hofft, dass der Bund endlich einsieht, dass die ermäßigte Besteuerung dauerhaft notwendig ist.
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