FÜRACKER: DER EINSATZ BAYERNS FÜR EINE ENTLASTUNG VON WERKSWOHNUNGEN HAT SICH GELOHNT! Bundeskabinett beschließt steuerlichen Freibetrag für Mitarbeiterwohnungen!
Zukünftig soll nicht jedes Unterschreiten der ortsüblichen Vergleichsmiete zu einem lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtigen geldwerten Vorteil führen. „Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält den von Bayern geforderten Freibetrag, durch den der Druck, die Miete anzupassen, deutlich abgemildert wird“, betonte der Finanz- und Heimatminister. „Erst wenn die tatsächliche Miete unterhalb des gesetzlichen Toleranzbereiches von zwei Dritteln der ortsüblichen Miete liegt, soll zukünftig steuerpflichtiger Arbeitslohn vorliegen. Dies ist ein wichtiger Schritt zur steuerlichen Förderung von Mitarbeiterwohnungen“, so Füracker weiter. Für darüberhinausgehende Vergünstigungen ist aus bayerischer Sicht langfristig die Einführung der Möglichkeit einer Pauschalversteuerung notwendig.
„Positiv ist, dass Sachleistungen des Arbeitgebers in Form von Gutscheinen bzw. Guthaben-Kreditkarten an den Arbeitnehmer auch weiterhin bis zur Höhe der monatlichen Freigrenze von 44 Euro von der Besteuerung ausgenommen werden. Die ursprünglich von Bundesfinanzminister Scholz vorgesehene Änderung, die zu einer Schlechter-
stellung von vielen Arbeitnehmern geführt hätte, ist vom Tisch“, hob Finanzminister Füracker hervor.
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