FÜRACKER: EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG 2019 WIRD EINFACHER! Ab Veranlagungszeitraum 2019 berücksichtigt das Finanzamt elektronisch vorliegende Daten automatisch
Die Papiervordrucke für die Einkommensteuererklärung wurden deshalb für den Veranlagungszeitraum 2019 neu gestaltet. Bereiche für Daten, die der Finanzverwaltung in der Regel bereits elektronisch vorliegen, sind farblich hervorgehoben und müssen grundsätzlich nicht mehr ausgefüllt werden. Dies betrifft beispielsweise Lohndaten, Renten oder bestimmte Beiträge zur Kranken-/Pflegeversicherung und Altersvorsorge. In bestimmten Fällen kann sogar die Abgabe der Anlagen N und R sowie Vorsorgeaufwand komplett entfallen, soweit keine abweichenden oder zusätzlichen Werte vorliegen. „Damit wird der Umfang der Papiererklärungen auf das Notwendigste beschränkt“, so Füracker.
„Noch komfortabler ist die elektronische Abgabe der Steuererklärung über ‚Mein ELSTER – Ihr Online-Finanzamt‘“, betont Füracker. Dort können die dem Finanzamt vorliegenden Daten einfach per Mausklick in die Steuererklärung übernommen werden. Anschließend kann die voraussichtliche Steuer automatisch berechnet und die Erklärung komplett papierlos und sicher an das Finanzamt übermittelt werden. Nach der Bearbeitung durch das Finanzamt können das Ergebnis des Steuerbescheids elektronisch abgerufen und eventuelle Abweichungen bequem überprüft werden. Weitere Informationen dazu im Internet unter www.elster.de.
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