FÜRACKER: KOMMUNEN ERHALTEN 35 MILLIONEN EURO FÜR STRAßENAUSBAU – Erstmals pauschale Zuweisungen für die Gemeinden
Im Jahr 2019 stehen für die Straßenausbaupauschalen 35 Millionen Euro zur Verfügung. Füracker hebt hervor: „Diese Gelder fließen nur an Gemeinden, die eine Straßenausbaubeitragssatzung erlassen und die Straßenausbaubeiträge als Finanzierungsquelle genutzt hatten. Im Jahr 2020 werden die Mittel aufgestockt und es stehen 85 Millionen Euro zur Verfügung, die dann an alle bayerischen Gemeinden verteilt werden.“ Die Verteilung der Mittel erfolgt nach dem Verhältnis der Siedlungsflächen. In einer Übergangszeit bis 2021 werden zudem die in den letzten zehn Jahren durchschnittlich vereinnahmten Straßenausbaubeiträge berücksichtigt.
Mit den Straßenausbaupauschalen nach BayFAG und den Erstattungsleistungen für entgangene Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz stellt der Freistaat Bayern den bayerischen Gemeinden im Jahr 2019 insgesamt 100 Millionen Euro und ab 2020 insgesamt 150 Millionen Euro bereit. Dies ist weit mehr, als die Gemeinden bisher an Straßenausbaubeiträgen erhoben hatten. Die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist vom Wegfall der Straßenausbaubeiträge nicht betroffen.
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