Kritik an geplantem Wind-an-Land-Gesetz
- Bund bevormundet Länder und Kommunen
- Abstandsregeln der Länder nur noch Kulisse
- Minister Bernreiter: „Bayern hat verträgliche Kompromisse gefunden. Berlin nutzt lieber die Brechstange.“
Bayerns Bauminister Christian Bernreiter übt deutliche Kritik am geplanten „Wind-an-Land“-Gesetz der Bundesregierung: „Die Taktik der Ampel-Koalition ist klar: Sie verkompliziert die Gesetze so sehr, dass sinnvolle und akzeptable Abstandsregeln quasi unmöglich werden. Damit setzt sie die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger für die Energiewende aufs Spiel. Wer diesen Gesetzentwurf gut heißt, muss den Menschen auch die Auswirkungen erklären. Moderne Windräder sind fast so hoch wie der Münchner Olympiaturm oder der Nürnberger Fernsehturm. Sie stehen dann aber nicht mehr über zwei Kilometer von Wohnhäusern entfernt, sondern nur noch einige hundert Meter – so nah, wie es der Lärmschutz eben hergibt. Damit stellt die Bundesregierung die Windkraft vor den Schutz der Menschen, die wir bei der Energiewende aber mitnehmen müssen. “
Der Name des „Wind-an-Land“-Gesetzes ist zwar eingängig, die konkreten Auswirkungen werden aber mit komplexen Regelungen getarnt. Demnach dürfen schon ab dem 1. Juni 2023 keine gesetzlichen Mindestabstände für Windenergiegebiete mehr durch die Länder geregelt, bestehende Regelungen müssen entsprechend geändert werden. „Wir als Staatsregierung wollen die bewährte 10 H-Regel so reformieren, dass gut geeignete und gleichzeitig verträgliche Ausnahmen möglich sind. Dort soll nicht die zehnfache Höhe des Windrads, sondern nur noch 1.000 Meter als Abstand gelten – etwa im Wald oder auf ohnehin schon belasteten Flächen entlang von Autobahnen und Eisenbahnstrecken oder im Umkreis von Gewerbe- und Industriegebieten“, so Minister Bernreiter. „Diesen verträglichen Ausgleich von geeigneter Fläche und Abstand zur Wohnbebauung durch den Landesgesetzgeber lässt der Bund aber nicht mehr zu. Mit Zwang und Sanktionen sollen fragwürdige Flächenvorgaben für Windräder durchgedrückt werden, auch wenn die Menschen nicht in der Nähe der Windräder wohnen wollen. Die Länder werden gezwungen, starre Flächenformeln landesweit umzusetzen oder auf Planungsverbände und Kommunen herunter zu brechen. Mit diesen pauschalen Vorgaben wird massiv in die kommunale Planungshoheit eingegriffen. Wer nicht spurt oder nicht liefern kann, bekommt Wildwuchs.“
Pro forma würden die Länderöffnungsklauseln zwar bestehen bleiben, sie wären aber praktisch nicht mehr als eine Kulisse. Minister Bernreiter: „Der Bund mogelt an der Stelle. Er lässt 10 H der Form nach als Feigenblatt bestehen, in der Sache schafft er die Regelung ab. Das Gesetz ist ein Berliner Bürokratiemonster, das für null Akzeptanz sorgen wird. Wichtig wäre es, endlich die Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und für die beihilferechtliche Genehmigung der Südquoten zu sorgen. Was die Ampel-Koalition jetzt vorlegt, war anders besprochen. Falls sie das Gesetz so beschließt, leistet sie der Windkraft einen Bärendienst, weil er die Bevölkerung abhängt.“
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