Neue Spezial-Abteilung und Einsatz für Verbesserungen zur Bekämpfung von Zwangsprostitution auf Bundesebene / Justizminister Eisenreich: „Wir wollen Frauen und Mädchen vor Zwangsprostitution und Menschenhändlern schützen“
Jedes dritte Opfer von sexueller Ausbeutung ist laut „Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung 2019“ unter 21 Jahren. Jedes siebte Opfer noch minderjährig. Fast alle sind Frauen und Mädchen. Angelockt von sogenannten „Lover Boys“ oder falschen Jobangeboten werden sie in Deutschland zur Prostitution gezwungen. Bayern hat im Kampf gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution seine Ermittlungsstrukturen weiter verstärkt. Justizminister Georg Eisenreich stellte heute (2. August) die Spezial-Abteilung „Menschenhandel, Zwangsprostitution und Zuhälterei“ bei der Staatsanwaltschaft München I vor. Der Minister: „Die bayerische Justiz geht entschlossen gegen Zwangsprostitution vor. Wir wollen Frauen und Mädchen vor Zwangsprostitution und Menschenhändlern schützen.“
Allein die Staatsanwaltschaft München I hat in den vergangenen drei Jahren (2018 bis 2020)
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96 Verfahren wegen Zwangsprostitution geführt,
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53 Verfahren wegen Menschenhandels,
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47 Verfahren wegen Zuhälterei.
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Etwa 140 Verfahren wegen Ausübung verbotener Prostitution sind anhängig.
In diesem Jahr waren es bis Ende Juli 16 Verfahren wegen Zwangsprostitution, sieben wegen Menschenhandels, fünf wegen Zuhälterei und bereits 215 wegen Ausübung der verbotenen Prostitution.
Die Abteilung ist bei der Staatsanwaltschaft München I angesiedelt und wird von Oberstaatsanwältin Dr. Anne Simon geleitet. Sie ist als Expertin auch an einer Evaluation der 2016 reformierten Strafvorschriften zur Bekämpfung des Menschenhandels des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz beteiligt.
Eisenreich: „Der Freistaat Bayern setzt sich auch auf rechtspolitischer Ebene konsequent für Verbesserungen ein, auch in diesem wichtigen Bereich.“ So wurde Ende Juni 2021 eine Gesetzesverschärfung in Berlin beschlossen. Freier können künftig leichter rechtlich für das Leid der Frauen zur Verantwortung gezogen werden. Eisenreich: „Bayern hat sich lange für die Verschärfung eingesetzt. Künftig macht sich ein Freier bereits strafbar, wenn er Hinweise auf eine Zwangsprostitution leichtfertig verkennt, z. B. wegen erkennbarer Verletzungen.“
Der Minister: „Die bayerische Justiz verfügt über ausgezeichnete Spezialstaatsanwältinnen und Spezialstaatsanwälte. Ich möchte ihnen für ihren großen Einsatz in diesem oftmals auch persönlich sehr belastenden Bereich herzlich danken. Der Schutz der Frauen vor Gewalt und Ausbeutung ist mir ein großes Anliegen.“
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