Die Bewältigung der Corona Pandemie hat eindrucksvoll die Leistungsfähigkeit des Versorgungssystems in Bayern unter Beweis gestellt.
Der demografische Wandel ist aktuell die prägende Herausforderung für die Pflege. Die Anzahl Pflegebedürftiger wächst stetig. Bis zum Jahr 2030 werden voraussichtlich rund 580.000 Menschen pflegebedürftig sein. Ziel der bayerischen Pflegepolitik ist es, Betroffenen möglichst lange eine Versorgung in ihrer häuslichen Umgebung zu ermöglichen und für den Bedarfsfall heimatnahe pflegerische Angebote sicher zu stellen.
Gesundheit
Die Bewältigung der Corona Pandemie hat eindrucksvoll die Leistungsfähigkeit des Versorgungssystems in Bayern unter Beweis gestellt. Für die medizinische Versorgung setzt Bayern auf leistungsfähige Krankenhäuser, Ärzte und Apotheken – wohnortnah und in allen Landesteilen. Bei der Ärztezahl gehört Bayern deutschlandweit mit über 29.000 ambulant tätigen Ärzten zu den Besten. Zur Erhaltung und Verbesserung der guten ambulanten Strukturen haben wir bereits seit 2012 im Rahmen eines Förderprogramms über 63,9 Millionen Euro für die ärztliche Versorgung im ländlichen Bereich zur Verfügung gestellt.
Unsere Kliniken unterstützen wir dabei, mit dem medizinisch-technischen Fortschritt mitgehen zu können. Der Investitionsbedarf ist kontinuierlich hoch. 2022 bleibt deshalb der Förderansatz von 643 Millionen Euro für die Förderung der Krankenhausinvestitionen in voller Höhe erhalten.
Mit dem neuen Zukunftsprogramm Geburtshilfe investieren wir jährlich über 28 Millionen Euro, um die Geburtshilfe dauerhaft auf hohem Niveau sicherzustellen. Davon können Landkreise und kreisfreie Städte bereits seit 2018 bis zu 5 Millionen Euro zur Stärkung der Hebammenversorgung in der Geburtshilfe und der Wochenbettbetreuung erhalten. 23,7 Millionen Euro stehen für Kommunen im ländlichen Raum zur Verfügung, die Betriebsdefizite von Geburtshilfeabteilungen an Krankenhäusern ausgleichen müssen. Freiberufliche Hebammen werden bei Betreuung von mindestens vier Geburten in Bayern seit Herbst 2018 mit einem jährlichen Bonus in Höhe von 1.000 Euro unterstützt. Seit Herbst 2019 erhalten Sie eine einmalige Prämie in Höhe von 5.000 Euro als Gründerpaket, wenn sie sich in Bayern mit eigener Praxis niederlassen.
Hauptaufgabe der dritten Säule des Gesundheitssystems – des öffentlichen Gesundheitsdienstes – ist dafür zu sorgen, dass wir gar nicht erst erkranken. Wichtig hierfür sind Infektionsschutzmaßnahmen, beispielsweise die Testungen und die Unterbrechung von Infektionsketten in der Corona-Pandemie. Letztere zeigt auch, dass bei neuen Infektionskrankheiten frühzeitig eine Impfstrategie erforderlich ist. Die bayerische Impfstrategie und der bayerische Aktionsplan gegen Antibiotikaresistenzen stärken den Gesundheitsschutz der Bevölkerung.
Um den Öffentlichen Gesundheitsdienst, als dritte Säule und unverzichtbaren Teil des Gesundheitssystems, langfristig zu stärken und einem drohenden Ärztemangel in der Gesundheitsverwaltung entgegenzuwirken haben wir im Jahr 2021 die „Quote für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ eingeführt. Diese Vorabquote zur Vergabe von Medizinstudienplätzen ist eine wichtige Maßnahme zur Gewinnung junger Nachwuchsmediziner im Öffentlichen Gesundheitsdienst. Hierüber können bis zu einem Prozent der Studienplätze an bayerischen Universitäten an Interessierte eines Studiums der Humanmedizin vergeben werden.
Gesundheitsförderung und Prävention sind Kernelemente bayerischer Gesundheitspolitik. Mit dem bayerischen Präventionsplan und dem Bündnis für Prävention, indem mittlerweile 135 Partner aus allen Bereichen der Bürgergesellschaft sowie die bayerischen Staatsministerien vertreten sind, wollen wir die bestmögliche Gesundheit für alle Menschen im Freistaat erreichen. Um den Einzelnen und die Gesellschaft vor den Auswirkungen von Suchterkrankungen zu schützen, setzen wir zudem auf wirksame Vorbeugung, flächendeckende und bedarfsgerechte Beratungs- und Hilfemöglichkeiten für Betroffene und Angehörige sowie konsequente Rechtsanwendung.
Zentrales Anliegen ist insbesondere auch die Förderung der psychischen Gesundheit.
Zudem fördern wir eine ausdifferenzierte, bedarfsgerechte Hospiz- und Palliativversorgung. Dabei wird durch eine an den Bedürfnissen und Wünschen von schwerstkranken sterbenden Menschen und ihren An-und Zugehörigen orientierte hochwertige medizinische, pflegerische und therapeutische Versorgung am Lebensende die Lebensqualität erhalten und die Würde bewahrt. Darüber hinaus sichern die vielen ehrenamtlichen Hospizhelferinnen und Hospizhelfer durch ihre sorgsame Begleitung, dass Menschen die letzte Lebensphase gut behütet erleben.
Für passgenaue Lösungen zu spezifischen Versorgungssituationen vor Ort fördern wir lokale Netzwerke für medizinische Versorgung, Pflege, Gesundheitsförderung und Prävention, beispielswiese mit dem Förderprogramm Gesundheitsregionenplus für Landkreise und kreisfreie Städte mit jeweils bis zu 250.000 Euro für fünf Jahre.
Pflege
Wir investieren kräftig in eine zukunftsfähige Infrastruktur für Pflegebedürftige, weil wir für deren Versorgung optimale Wohn- und Pflegestrukturen schaffen wollen. Hierbei sind uns qualitätssichernde anerkannte fachliche Erkenntnisse wichtig sowie die Wahrung und Förderung von Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit. Wir unterstützen mit der Förderrichtlinie Pflege (WoLeRaF) alternative Wohn- und Betreuungsformen finanziell, wie beispielsweise ambulant betreute Wohngemeinschaften (abWGs). Und wir fördern fortschrittliche und modellhafte Projekte, welche Lebensqualität und Rahmenbedingungen in der Pflege verbessern.
Wir unterstützen digitale und innovative technische Lösungen, mit denen der Verbleib zuhause ermöglicht oder erleichtert werden kann. Mit einem weiteren Förderprogramm ermuntern wir Betreiber, neue Plätze für die Kurzzeitpflege zu schaffen. Im Rahmen der Förderrichtlinie PflegesoNah wurde im Jahr 2021 mit einem Umfang von rund 60 Millionen Euro die Schaffung und Modernisierung von mehr als 1.000 Pflegeplätzen in der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege, in ambulant betreuten Wohngemeinschaften, Begegnungsstätten sowie in Dauerpflegeeinrichtungen gefördert. Zudem wird mit etwa 1,7 Millionen Euro jährlich der Auf- und Ausbau von Angeboten zur Unterstützung im Alltag unterstützt. Ziel ist es, pflegende Angehörige zu entlasten und Pflegebedürftige beim Verbleib daheim zu unterstützen. Derzeit gibt es über 770 geförderte Angebote, zum Beispiel Betreuungsgruppen und ehrenamtliche Helferkreise unter fachlicher Leitung. Seit 1. Januar 2021 ist die Erbringung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag unter bestimmten Qualitätsgesichtspunkten auch durch ehrenamtlich tätige Einzelpersonen möglich. Seitdem haben sich bereits rund 2.300 Einzelhelfende für diese Tätigkeit registrieren lassen. Zudem fördern wir zur begleitenden Unterstützung und psychosozialen Beratung pflegender Angehöriger über 110 Fachstellen für pflegende Angehörige über das Förderprogramm Bayerisches Netzwerk Pflege mit bis zu 1,6 Millionen Euro jährlich. Informationen und Beratung im Vor- und Umfeld von Pflege erhalten alle Interessierten auch in Pflegestützpunkten, die die Vernetzung der Angebote unter einem Dach bündeln. Für Aufbau neuer sowie verstärkte Vernetzung und Wissenstransfer aller Pflegestützpunkte stehen 900.000 Euro bereit.
Auch mit dem Landespflegegeld für Pflegebedürftige in Bayern ab Pflegegrad 2 setzen wir ein wichtiges Signal zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts. Das sind ohne Zweckbindung pro Jahr 1.000 Euro zusätzlich. Rund 400 Millionen Euro investiert Bayern hier jährlich.
Ein wichtiges Thema ist auch die pflegerische Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Menschen.
Um alle wichtigen Themen der Pflege umzusetzen, brauchen wir mehr junge Menschen, die in der Pflege ihre berufliche Zukunft sehen. Die seit dem Ausbildungsjahr 2020 angebotene generalistische Pflegeausbildung bietet attraktive Rahmenbedingungen mit besten Perspektiven. Wir unterstützen Ausbildungsträger und -schulen bei der Umsetzung des neuen Pflegeberufegesetzes.