Schutz vor Corona-Infektionen bei Demonstrationen: Innenminister Herrmann setzt auf die Vernunft der Versammlungsteilnehmer und starke Polizeipräsenz
+++ Für das Demonstrationsgeschehen am kommenden Wochenende hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann ein klares Ziel: „Wir müssen das Recht auf Versammlungsfreiheit und den Schutz vor Corona-Infektionen bestmöglich in Einklang bringen.“ Dabei setzt Herrmann auf die Vernunft der Demonstranten und eine starke Polizeipräsenz. „Wir werden uns die Versammlungsabläufe am Wochenende sehr genau anschauen“, kündigte Herrmann an und appellierte: „Bitte halten Sie unbedingt die Mindestabstände ein und tragen Sie nach Möglichkeit eine Mund-Nasen-Bedeckung!“ +++
Laut Herrmann sind der Polizei für das kommende Wochenende bayernweit bislang rund 70 Versammlungsanmeldungen bekannt (Stand: 15.05.2020, 9:00 Uhr). Für jede einzelne Demonstration wird es spezielle Konzepte von Kommunen und Polizei geben: „Unter welchen Voraussetzungen und Auflagen Demonstrationen möglich sind, kann nur vor Ort am konkreten Einzelfall entschieden werden“, so Herrmann. Besonders wichtig ist die Wahl einer geeigneten Versammlungsörtlichkeit, die genügend Platz für die Mindestabstände bietet.
Schon fest steht für den Innenminister eine möglichst hohe Polizeipräsenz, wo es notwendig ist: „Allein am Samstag, den 16. Mai, setzen wir alle zur Verfügung stehenden Einsatzzüge der Bayerischen Bereitschaftspolizei für die zu erwartenden Versammlungslagen sowie zur Überwachung der Infektionsschutzmaßnahmen ein.“ Das sind insgesamt 30 Einsatzzüge, also insgesamt rund 900 Polizistinnen und Polizisten der Bereitschaftspolizei, die zusätzlich zu den eigenen Kräften und Einsatzzügen der Präsidien der Landespolizei zur Einsatzbewältigung bereitstehen. Auch am Freitag und am Sonntag gibt es ein starkes Kräfteaufgebot der Bayerischen Polizei.
In das Versammlungsgeschehen eingreifen wird die Polizei nach Herrmanns Worten dann, wenn es erforderlich ist, beispielsweise um unvertretbare Infektionsgefahren zu unterbinden. Dafür gibt es abgestufte polizeiliche Vorgehensweisen, die abhängig von der konkreten Lage von der direkten Ansprache des Betroffenen über Personalienfeststellungen und Platzverweise bis hin zur Auflösung der Versammlung reichen können. Auch hat die Polizei die Möglichkeit, den Zugang zu Demonstrationen einzuschränken, sofern zu viele Menschen auf einem zu engen Raum zusammenkommen und das zu unverhältnismäßigen Gefahren führen könnte.
„Selbstverständlich wird die Polizei gegenüber Demonstranten auch weiterhin die notwendige Sensibilität zeigen. Gleichzeitig müssen wir unsere Bevölkerung konsequent vor Infektionen mit dem hochgefährlichen Coronavirus schützen. Das Grundgesetz gibt uns hier einen klaren Auftrag“, fasste der Innenminister das geplante Vorgehen zusammen. Kein Demonstrant werde daran gehindert, seine Meinung kundzutun, sofern er sich an die Regeln halte. Hetzerische Provokationen und aufwiegelnde Propaganda von Verschwörungstheoretikern und Extremisten seien aber höchst unverantwortlich. „Und wenn jemand meint, beispielsweise durch aggressives und rücksichtsloses Auftreten andere gefährden zu müssen, wird die Polizei das konsequent unterbinden.“
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