Bundesratssitzungen
100 Mrd. Euro zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit: Der Bundesrat machte mit der Zustimmung zur Änderung des Grundgesetzes und der Billigung eines Finanzierungsgesetzes den Weg frei für die Errichtung eines Bundeswehr-Sondervermögens. Damit sollen Investitionen in die Bundeswehr, die durch den russischen Angriffskrieg und die dadurch veränderte Sicherheitslage notwendig wurden, sowie die Erreichung des 2 %-Ziels der NATO sichergestellt werden.
Bayerns Bundesratsminister und Leiter der Staatskanzlei Dr. Florian Herrmann begrüßte die Neuregelung als einen guten Tag für die Bundeswehr, forderte jetzt aber eine schnelle und schlagkräftige Ausstattung der Bundeswehr.
Mit der Errichtung des Sondervermögens werden weite Teile der Forderungen der Staatsregierung erfüllt, welche Bayern im Rahmen einer Initiative für ein 10-Punkte-Sofortprogramm zur Neuausrichtung der Bundeswehr und Reform der Sicherheitsarchitektur in die Länderkammer eingebracht hatte. Staatsminister Dr. Florian Herrmann hatte den Entschließungsantrag im Bundesratsplenum am 11. März 2022 vorgestellt.
Von Bayern abgelehnt wurde die Einführung eines Sanktionsmoratoriums in der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Danach soll z.B. für Hartz IV-Empfänger ein einjähriges Sanktionsmoratorium bei Pflichtverletzungen wie fehlender Mitwirkung bei der Arbeitssuche gelten. Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf begründete die Ablehnung und verwies darauf, dass mit der Neufassung der dem System der sozialen Sicherung in Deutschland zugrundeliegende Grundsatz des „Fördern und Fordern“ aufgehoben und die Solidarbereitschaft der Steuerzahler überdehnt werde. Anstelle eines praxisfernen Sanktionsmoratoriums als Zwischenschritt forderte sie eine umfassende Neuregelung mit rechtssicher definierten Sanktionsmöglichkeiten.
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