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Sitzung des Bundesrates am 15. Mai 2020
15. Mai 2020

Der Bundesrat billigte insgesamt 10 Gesetze zur Abmilderung der Auswirkungen der Corona-Pandemie.

Dabei geht es um die Praktikabilität des Lebens mit der Pandemie, z.B. den Einsatz von Videokonferenzen in der Gerichtsbarkeit und in Gremien der Wirtschaft sowie die Digitalisierung von Planungs-/ Genehmigungsverfahren (z.B. Online-Konsultationen).

Besonders wichtig ist die Abfederung von sozialen und wirtschaftlichen Härten, z.B. die Erhöhung des Kurzarbeitergelds schrittweise auf bis zu 80 bzw. 87 (Haushalte mit Kindern) Prozent, die Erweiterung des Hinzuverdiensts bei Kurzarbeit bis zur vollen früheren Lohnhöhe sowie die Verlängerung Bezug Arbeitslosengeld um drei Monate.

Besonders begrüßt Bayern die Corona-Prämie in der Altenpflege i. H. v. 1.000 EUR, die von den Ländern bzw. Arbeitgebern bis auf 1.500 EUR steuer- und sozialabgabenfrei aufgestockt werden kann.

Bayern ist hier vorangeschritten und hatte bereits am 7. April 2020 als erstes Land den Corona-Bonus als Zeichen der Anerkennung des außergewöhnlichen Engagements des Pflegepersonals beschlossen. Der Empfängerkreis ist noch größer und umfasst neben den vom Bund unterstützen Pflegekräften in der Altenpflege auch Pflegekräfte in Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken, Pflege- und Behinderteneinrichtungen und ambulanten Pflegediensten sowie nichtärztliches Rettungsdienstpersonal. Wer regelmäßig mehr als 25 Stunden pro Woche arbeitet, erhält 500 Euro. Berechtigte, die regelmäßig 25 Stunden pro Woche oder weniger arbeiten, erhalten 300 Euro.

Zudem brachte Bayern eine Entschließung für härtere Strafen und erweitere digitale Befugnisse bei digitalen Angriffen auf Krankenhäuser und andere kritische Infrastrukturen ein. Der Antrag wurde an die Ausschüsse verwiesen und wird dort beraten.

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