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Sitzung des Bundesrates am 18. Dezember 2020
18. Dezember 2020

In der letzten Sitzung des Jahres brachte der Bundesrat wichtige Gesetzgebungsverfahren zum Abschluss:

  • Mit dem Haushaltsgesetz 2021 wird der Bundeshaushalt im kommenden Jahr auf 498,62 Milliarden Euro festgelegt.
  • Im Jahressteuergesetz wird u.a. eine Home-Office-Pauschale von 5 EUR / Tag, max. 600 EUR im Jahr (als Teil der 1000 EUR-Werbungskostenpauschale, bis 2021) eingeführt.
  • Mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz werden angemessene Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie gewährleistet.
  • Das EEG 2021 treibt den Ausbau der erneuerbaren Energien voran.
  • Zudem entschied der Bundesrat über ein Maßnahmepaket zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege.

 

Außerdem billigte die Länderkammer ein Verbot für leichte Plastiktüten. Händler dürfen nach dem neuen Verpackungsgesetz ab dem 1. Januar 2022 die üblichen Kunststofftragetaschen (Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometer) nicht mehr an Kunden abgeben oder verkaufen. Weiterhin eingesetzt werden dürfen sehr leichte Tüten für den Einkauf von losem Obst, Gemüse oder Fleisch („Hemdchenbeutel“).

 

Das Gesetz geht auch auf eine Initiative der Staatsregierung zurück. Bayern hatte einen Bundesratsantrag zur Verringerung unnötiger Kunststoffabfälle eingebracht, der am 8. November 2019 von der Länderkammer beschlossen (Sitzung des Bundesrates am 8. November 2019) wurde und in die Beratungen des Bundestages zum neuen Verpackungsgesetz einging.