Bundesratssitzungen
Im Zentrum der Bundesratssitzung am 22. November 2024 stand die Abstimmung über die Krankenhausreform. Ein Landesantrag der Bayerischen Staatsregierung auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand – knapp – keine Mehrheit, die Länderkammer ließ vielmehr das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz passieren.
Dazu Bayerns Bundesratsminister und Leiter der Staatskanzlei Dr. Florian Herrmann: „So notwendig eine Krankenhausreform ist – diese Reform von Bundesminister Lauterbach lehnt Bayern ab. Sie geht gerade zulasten der Menschen in den ländlichen Räumen. Es ist bedauerlich, dass der bayerische Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses heute keine Mehrheit im Bundesrat gefunden hat. Hier braucht es Verbesserungen in einer Vielzahl von Punkten.
Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach erläuterte in ihrer Rede die Haltung der Staatsregierung zu dringend notwendigen Nachbesserungen zumindest in zentralen Punkten des Gesetzes.
Zudem hatte die Staatsregierung drei Initiativen in die Länderkammer eingebracht, die nun in den Ausschüssen beraten werden.
Zwei der Initiativen betreffen die Migrationspolitik. Bayern fordert Neuregelungen sowohl hinsichtlich einer schnelleren Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt als auch zur Ermöglichung von Leistungskürzungen für ausreisepflichtige Asylbewerber:
- Zur frühzeitigen Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt dringt die Staatsregierung darauf, dass grundsätzlich jede arbeitsfähige Person innerhalb eines laufenden Asylverfahrens bereits nach drei Monaten Arbeit aufnehmen darf, unabhängig von der Unterkunftsart. Bisher sieht das Asylgesetz für im ANKER untergebrachte Asylbewerber ein absolutes Erwerbstätigkeitsverbot für sechs Monate vor.
- Asylbewerber, die bei ihrem Asylverfahren nicht mitwirken oder aufenthaltsbeendende Maßnahmen verhindern, sollen künftig als ausreisepflichtige Asylbewerber Leistungskürzungen hinnehmen müssen und nur noch das rechtlich gebotene Minimum an Leistungen erhalten. Dadurch sind voraussichtlich Einsparungen von bis zu 44 Mio. Euro jährlich allein in Bayern möglich. Darüber hinaus setzt die Gesetzesänderung Anreize für Asylbewerber, ihrer Mitwirkungspflicht nachzukommen.
zur BR-Entschließung / Antrag Bayerns
zur BR-Entschließung / Antrag Bayerns
In einer weitere Initiative fordert die Staatsregierung vom Bund, Wort zu halten und sich an Kosten der Starkregen- und Hochwasserereignisse der vergangenen Monate zu beteiligen. Diese haben auch den Freistaat Bayern stark getroffen und beträchtliche Schäden verursacht. Die Staatsregierung hat den Betroffenen von Beginn an schnelle und unbürokratische Hilfen gewährt und zügig ein umfassendes Hilfs- und Maßnahmenpaket beschlossen. Bei der Bereitstellung tragfähiger Hilfen sowie der Beseitigung der durch solche Katastrophen entstandenen Schäden dürfen betroffene Länder in einem föderalen Bundesstaat aber nicht im Stich gelassen werden. Der Bundeskanzler hat in der Pressekonferenz nach der Ministerpräsidentenkonferenz vom 20. Juni 2024 ausdrücklich betont, dass sich im Zusammenhang mit derartigen Naturkatastrophen eine geübte Praxis der Solidarität etabliert habe. Diese ist vor allem durch ein gesamtstaatliches Zusammenstehen von Bund und Ländergemeinschaft auch in finanzieller Hinsicht geprägt. Es ist zwingend erforderlich, dass die Bundesregierung dieser Zusage zur solidarischen Kostentragung endlich Taten folgen lässt und die hierfür notwendigen Schritte zeitnah anstößt.
zur BR-Entschließung / Antrag Bayerns
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