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Sitzung des Bundesrates am 27. November 2020
27. November 2020
Der Bundesrat beschloss zwei bayerische Bundesratsinitiativen.
  • Bayerische Digitalministerin Judith Gerlach forderte in ihrer Rede zur bayerischen Entschließung zum „Digital Services Act“ der EU die umfassende Beteiligung der Länder bei rundfunk- und medienpolitischen Aspekten der geplanten neuen EU-Regeln für den digitalen Binnenmarkt.
  • Der Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung strebt eine effektive Bekämpfung von Kriminalität im Versandhandel an.

Gesetzentwurf zur Ermöglichung von Auskunftsverlangen über retrograde und künftige Postsendungsdaten

 

Der Handel mit Waren im Internet boomt. Paketdienste werden allerdings längst nicht mehr nur für redliche, sondern zunehmend für kriminelle Zwecke genutzt. Der Bundesrat beschloss eine bayerische Gesetzesinitiative, die angesichts des zunehmenden Versandhandels z.B. von Betäubungsmitteln per Post fordert, die Auskunftspflicht von Postdienstleistern zu erweitern. In der Anonymität des Internets sind die Täter meist nur schwer zu fassen. Aber auch bei digital im Darknet bestellten Waren werden die anfallenden Sendungsdaten von den Postdienstleistern festgehalten.

Die Ermittler brauchen Zugang zu diesen Daten, was nach geltendem Recht nur begrenzt möglich ist. Die Postdienstleister müssen zwar Auskunft geben über die Pakete, die sich gerade bei ihnen befinden. Es gibt aber keine Auskunftspflicht für verdächtige Pakete, die bereits an den Empfänger ausgeliefert wurden.

Diese Regelungslücke muss angesichts der aktuellen Entwicklung nach Auffassung der Staatsregierung geschlossen werden. Die Länder wollen für die Ermittlungsbehörden die Möglichkeit schaffen, umfassend Auskünfte über Postsendungen zu verlangen, die sich im Gewahrsam des Postdienstleisters befinden, befunden haben oder zur dortigen Einlieferung erst angekündigt sind. Inhaltlich geht es um eine Ergänzung des § 99 der Strafprozessordnung.

Entschließung zum „Digital Services Act (DSA)“

Die EU-Kommission hatte angekündigt, mit dem „Digital Services Act“ neue Regeln für den digitalen Binnenmarkt aufzustellen. Da die Medienregulierung Ländersache ist, wird die Bundesregierung mit der Entschließung aufgefordert, die Länder bei rundfunk- und medienpolitischen Aspekten des „Digital Services Act“ umfassend zu beteiligen. Die Entschließung wurde von der Länderkammer beschlossen. Sie wird jetzt über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet.