
Der Bundesrat behandelte in einer Sondersitzung die Umsetzung steuerrelevanter Maßnahmen des Konjunktur- und Zukunftspakets sowie den Nachtragshaushalt des Bundes für das Jahr 2020, um zur Bewältigung der Corona-Krise einen kräftigen Impuls für Wirtschaft und Verbraucher zu setzen.
Zentrale Maßnahme des 2. Corona-Steuerhilfegesetzes ist die Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent bzw. von 7 auf 5 Prozent – die größte Steuersenkung seit Jahrzehnten. Familien profitieren zusätzlich vom Kinderbonus in Höhe von 300 EUR pro Kind.
Zudem wurde der Nachtragshaushalt des Bundes für das Jahr 2020 im sogenannten 1. Durchgang behandelt. Darin wird der finanzielle Ermächtigungsrahmen für zahlreiche Maßnahmen aus dem Konjunktur- und Zukunftspaket zur Bewältigung der Corona-Krise geschaffen.
bayerische Voten im Bundesrat am 29. Juni 2020