
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel gab im Bundesrat einen Ausblick auf die Themen und Schwerpunkte der deutschen EU-Ratspräsidentschaft.
Anschließend befasste sich die Länderkammer mit zahlreichen wichtigen Gesetzgebungsvorhaben, die noch in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause abgeschlossen wurden.

Mit den Stimmen der Staatsregierung wurden der
Zweite Nachtragshaushalt 2020 und begleitende
Maßnahmen des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets gebilligt. Damit stehen über 100 Mrd. EUR für die Innovation, Klimaschutz, soziale Maßnahme und unmittelbare Entlastung von Wirtschaft und Bürgern zur Bewältigung der pandemiebedingten Krise und für Zukunftsprojekte zur Verfügung.
Außerdem unterstützte der Bundesrat –mit Bayern – den Kohleausstieg bis spätestens 2038, die strukturelle Stärkung der Kohleregionen ebenso wie die Einführung der für viele Rentner wichtigen Grundrente und die freiwillige Gutscheinlösung bei Corona-bedingt nicht durchgeführten Pauschalreisen.

Von der Länderkammer beschlossen wurde eine
von Bayern gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen eingebrachte Initiative, die bei
verkehrsfeindlichen Eingriffen höhere Strafen vorsehen will.
Verkehrsfeindliches Verhalten, insbesondere solches mit Todesfolge, ist in jüngerer Zeit wiederholt in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Außerhalb des Bereichs verbotener Kraftfahrzeugrennen ergeben sich im geltenden Recht erhebliche Defizite und Ungereimtheiten, weil die Erfolgsqualifikation der einschlägigen Strafbestimmungen zwar die schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen sowie die Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, nicht aber die Todesfolge umfasst.
Dieser systematische Widerspruch soll beseitigt werden, indem für die Todesfolge bei verkehrsfeindlichen Eingriffen derselben Strafrahmen eröffnet wird, der bislang nur für die geringeren gesundheitsbeeinträchtigenden Folgen der vorbezeichneten Art vorgesehen ist.
zum bayerischen Antrag
zu den bayerischen Voten