SÖDER: „NEUES DIENSTRECHT IN BAYERN“ BEKOMMT ERSTEN PREIS FÜR BESTE GESETZGEBUNG – Finanzministerium erhält den Ersten Preis der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung
Bereits zum fünften Mal hat die DGG die Preise für gute Gesetzgebung vergeben, mit denen hervorragende Akte auf dem Gebiet der Rechtssetzung ausgezeichnet werden. Das Bayerische Finanzministerium hat die Jury, der auch der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Andreas Voßkuhle angehört, mit dem „Gesetz zum Neuen Dienstrecht in Bayern“ überzeugt. Das Gesetz setzt die mit der Föderalismusreform 2006 auf die Länder übergegangen Kompetenzen im Bereich des Laufbahn-, Besoldungs- und Versorgungsrechts für Landesbeamtinnen- und beamte um. „Die Auszeichnung zeigt die Vorteile von Länderkompetenzen in der Gesetzgebung“, so Söder.
Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2011 haben sich die Beschäftigungsbedingungen für die bayerischen Beamtinnen und Beamten im Vergleich zu anderen Bundesländern stetig verbessert. Mit der Abschaffung des alten Laufbahngruppensystems zugunsten einer einheitlichen Leistungslaufbahn und einem modernen Besoldungsrecht hat sich Bayern an die Spitze in der Bundesrepublik gesetzt.
Pressemitteilung auf der Seite des Herausgebers
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