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Sondersitzung des Bundesrat zur Corona-Pandemie
18. November 2020

Kurz nachdem der Bundestag das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite verabschiedet hat, kam auch der Bundesrat zu einer Sondersitzung zusammen. Die Länderkammer stimmte mit der Stimme Bayerns der Weiterentwicklung der bisherigen Regelungen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit infolge der Corona-Pandemie zu. Damit kann das Gesetz schnellstmöglich in Kraft treten.

Die Neuregelungen umfassen insbesondere eine Konkretisierung der bundesgesetzlichen Rechtsgrundlagen für die Schutzmaßnahmen der Länder. Bayern begrüßt diese Präzisierungen nachdrücklich.

Die Staatsregierung hatte dazu bereits eine Bundesratsentschließung eingebracht, die Bundesratsminister und Leiter der Bayerischen Staatskanzlei Dr. Florian Herrmann auf der letzten Sitzung des Bundesrates am 6. November 2020 vorgestellt und einen klar definierten Instrumentenkasten zum zielgerichteten Kampf gegen die Herausforderungen der Pandemie eingefordert hatte.

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