In eine
r kurzfristig einberufenen Sondersitzung billigte der Bundesrat eine Ausweitung der Kinderkrankentage von 10 auf 20 pro Kind und für jedes Elternteil sowie von 20 auf 40 Tage für Alleinerziehende. Vor dem Hintergrund der schwierigen Betreuungssituation während der Corona-Pandemie soll der Anspruch nicht nur bei Krankheit des Kindes gelten, sondern auch bei Kita- oder Schulschließungen.
Damit wird ein Beschluss der Ministerpräsidenten vom 5. Januar 2021 umgesetzt. Der Anspruch soll rückwirkend ab diesem Tag gelten.
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