
v.l.n.r.: StM, Bundesratspräsident und thüringischer Ministerpräsident Bodo Ramelow, Bevollmächtigter Thüringen Staatssekretär Malte Krückels; von hinten: Ministerpräsident Reiner Haseloff
Der Bundesrat ließ auf einer Sondersitzung am 18. März 2022 die kurz zuvor vom Bundestag beschlossene Neufassung der Corona-Schutzmaßnahmen im InfektionsschutzG passieren.

Staatsminister Dr. Florian Herrmann im Plenum des Bundesrates
Künftig ist zur Bekämpfung der Corona-Pandemie nur noch ein Basisschutz mit Masken- und Testpflichten in vulnerablen Bereichen vorgesehen. Weitergehende Maßnahmen sind nur im Rahmen einer Hotspot-Regelung möglich. Diese muss zuvor durch das Landesparlament für die jeweilige Gebietskörperschaft festgestellt werden und betrifft z. B. die Einführung einer (FFP2-)Maskenpflicht, die Festlegung von Abstandsgeboten im öffentlichen Raum, die Pflicht zum Erstellen von Hygienekonzepten bzw. zur Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen.

Bayerns Bundesratsminister und Leiter der Bayerischen Staatskanzlei Dr. Florian Herrmann sprach in der Debatte in der Länderkammer.