Bundesratssitzungen
Am 10. August 2021 hatten die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sowie die Bundeskanzlerin vereinbart, aufgrund der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 und der damit einhergehenden enormen Schäden und der außergewöhnlichen Notsituation einen Aufbauhilfefonds als Sondervermögen des Bundes mit 30 Mrd. € einzurichten.
In einer Sondersitzung am 10. September 2021 stimmte der Bundesrat dem Maßnahmenpaket sowie einer Verordnung zur Verteilung der Finanzhilfen zu. Die Staatsregierung begrüßt die Fluthilfen als großen solidarischen Akt.
- In Zusammenhang mit der Flutkatastrophe beschlossen wurde die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für durch das Hochwasser mit Insolvenzreife betroffene Unternehmen. Diesen soll eine Wiederinbetriebnahme erleichtert und deshalb mehr Zeit gegeben werden, um zu klären, inwieweit die eingetretenen Schäden durch Versicherungsleistungen, staatliche Hilfeleistungen, Zins- und Tilgungsmoratorien oder auf andere Weise kompensiert werden können.
- Zudem wurde der Einführung eines sogenannten „Cell-Broadcasting-Systems“ zugestimmt, um bei künftigen ähnlichen Ereignissen Warn-SMS an die Bevölkerung versenden zu können. Weiterhin wird durch Änderungen des Bauplanungsrechts die befristete Errichtung mobiler Unterkünfte für Bürgerinnen und Bürger, von mobilen Infrastruktureinrichtungen (z.B. Rathäusern, Schulen und Kindertagesstätten) sowie von mobilen baulichen Anlagen für Läden und nicht störende Handwerksbetriebe erleichtert.
- Weitere Änderungen betreffen das Infektionsschutzgesetz.
- Einreisende aus dem Ausland sollen künftig generell einen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis vorlegen.
- Die Corona-Schutzmaßnahmen der Länder werden in Zukunft insbesondere an einer Hospitalisierungs-Inzidenz ausgerichtet. Als weitere Parameter sollen die 7-Tage-Inzidenz (nach unterschiedlichen infektionsepidemiologischen Aspekten), die verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten und die Anzahl der gegen COVID-19 geimpften Personen einbezogen werden. Die Länder können die Schwellenwerte zu den Parametern selbst festlegen.
- Arbeitgeber u.a. von Schulen, Kitas, Alten- und Pflegeheimen erhalten während der epidemischen Lage die Befugnis, den Impfstatus ihrer Beschäftigten zu erheben.
Zudem stimmte die Länderkammer dem Ganztagsfinanzierungsgesetz zu. Die Staatsregierung begrüßt ausdrücklich, dass durch die Einigung im Vermittlungsausschuss noch in dieser Legislaturperiode der Weg freigemacht werden konnte für die Einführung eines bedarfsunabhängigen Anspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Damit wird der steigenden Nachfrage nach Schulkindbetreuung Rechnung getragen. Der Betreuungsanspruch soll ab dem Schuljahr 2026 / 2027 zunächst stufenweise für Erstklässler eingeführt werden und ab 2029 für alle Grundschüler gelten. Die Betreuung umfasst 8 Stunden je Werktag bei max. 4 Wochen Ferienschließzeit.
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