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Verlängerung Pandemie – Sonderregeln und Kinderrechte im Grundgesetz
26. März 2021

Mit der Billigung des Gesetzes zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen verlängerte der Bundesrat insbesondere pandemiebedingte Sonderregelungen. Künftig entscheidet der Bundestag alle drei Monate über die Fortdauer der epidemischen Lage.

Zudem billigte die Länderkammer mit bayerischer Stimme neue Regelungen zum Umgang von Bundestag und Bundesregierung mit Lobbyisten (Lobbyregistergesetz).

Um die Rechtstellung von Kindern und deren Schutzbedürftigkeit zu verdeutlichen, befasste sich der Bundesrat mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung, wonach die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder durch eine Ergänzung von Art. 6 Abs. 2 GG ausdrücklich ins Grundgesetz aufgenommen werden. Die Staatsregierung begrüßt die sichtbare Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung.

Ebenfalls im sog. ersten Durchgang nahm der Bundesrat zum Entwurf des Nachtragshaushalts 2021 Stellung. Damit werden die Mittel für zahlreiche Vorhaben zur Unterstützung von Bürgern, Unternehmen und Selbständigen in der Pandemie bereitgestellt.

Ein weiterer Gesetzentwurf der Bundesregierung zielt auf Verbesserungen und Teilhabechancen für Menschen mit

Behinderungen. Bayern begrüßt u.a., dass hiermit die Chancen der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt von Personen, die Arbeitslosentgeld II erhalten, erhöht werden.

Bis zur Harmonisierung auf europäischer Ebene sollen durch den nationalen Rechtsrahmen geeignete Bedingungen zur Einführung des Regelbetriebs von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion geschaffen werden. Bayern begrüßte die Vorlage der Bundesregierung, die die Grundlagen dafür bildet, dass Kfz ohne Fahrer im öffentlichen Straßenverkehr fahren können, vorläufig allerdings örtlich begrenzt auf festgelegte Strecken.

Zu den Reden von Herrn Staatsminister Eisenreich: