Volksbegehren ‚Rettet die Bienen!‘
+++ Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat die Prüfung des am 5. Oktober 2018 eingereichten Antrags auf Zulassung des Volksbegehrens „Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen!“ abgeschlossen und dem Zulassungsantrag stattgegeben. Der Gegenstand des Volksbegehrens wird im Bayerischen Staatsanzeiger am 16. November 2018 bekannt gemacht. Die zweiwöchige Eintragungsfrist wird am Donnerstag, 31. Januar 2019, beginnen und am Mittwoch, 13. Februar 2019, enden. +++
Ein Volksbegehren hat Erfolg, wenn es von mindestens zehn Prozent (ca. 950.000) der Stimmberechtigten unterstützt wird. Ein erfolgreiches Volksbegehren ist dem Landtag zuzuleiten. Lehnt der Landtag den mit dem Volksbegehren verfolgten Gesetzentwurf ab, ist über diesen Gesetzentwurf ein Volksentscheid herbeizuführen.
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