Wir haben für Sie wichtige Informations- und Serviceangebote zum neuartigen Coronavirus (Sars-CoV-2) zusammengefasst. Darunter sind auch Angebote in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache.
„Unsere Maßnahmen wirken. Wir haben die zweite steile Welle gebrochen. Der Einsatz war richtig und die Dosis war nötig. Die Infektionszahlen sind teils um 90 Prozent gesunken. Wir haben vielen Menschen das Leben gerettet. Danke für das großartige Mitmachen!“ (Ministerpräsident Dr. Markus Söder, Regierungserklärung am 12. Februar 2021)
Rechtsgrundlagen und aktuelle Maßnahmen
Das Bayerische Gesundheitsministerium informiert Sie über alle gültigen Rechtsgrundlagen zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2.
Bayerisches Gesundheitsministerium
Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV)
Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, zum 1. März folgende Maßnahmen in Kraft zu setzen:
• Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Blumenläden und Baumärkte werden ab dem 1. März landesweit unter den gleichen Bedingungen wieder zugelassen, die für die bereits jetzt ausnahmsweise geöffneten Handels- und Dienstleistungsbetriebe gelten. Das bedeutet insbesondere Zutrittsbegrenzungen auf einen Kunden je 10 m2 für die ersten 800 m2 Verkaufsfläche und darüber hinaus einen Kunden je 20 m2.
• Ab dem 1. März werden neben dem Friseurgewerbe und unter gleichen Bedingungen weitere körpernahe Dienstleistungsbetriebe wieder geöffnet, die zum Zweck der Körperhygiene und Körperpflege erforderlich sind (Friseure, Fußpflege, Maniküre, Gesichtspflege). Die Maskenpflicht entfällt bei Kunden nur, soweit die Art der Dienstleistung sie nicht zulässt (Gesichtspflege).
Mehr unter: http://q.bayern.de/kabinett-23-februar
Ministerpräsident Dr. Söder: „Wir schaffen Perspektiven mit Vorsicht. Es ist wie bei einem zugefrorenen See, der zu tauen beginnt. Wir gehen Schritt für Schritt und tasten uns voran. Die Corona-Ampel ist dafür geeignet: Die Werte 35-50-100 sind verständlich und demokratisch legitimiert.“
Neunte Regierungserklärung zur Corona-Pandemie
💬 Ministerpräsident Dr. Markus Söder: „Wir dürfen jetzt nicht vorschnell abbrechen. Zumachen erfordert Mut, Öffnen erfordert Weitsicht. Wir bleiben bei unserer Linie. Die Mutation ist eine reelle Gefahr. Je weniger Fälle, desto sicherer.“
⏯ Regierungserklärung in voller Länge: http://q.bayern.de/reg-corona-9
Impfung gegen das Coronavirus
In Bayern können sich die Bürger seit 27. Dezember 2020 gegen das Coronavirus impfen lassen. In der Anfangsphase werden die am stärksten risikobelasteten Personengruppen geimpft. In einem zweiten Schritt kann die gesamte bayerische Bevölkerung auf freiwilliger Basis geimpft werden.
Auf der Seite des Gesundheitsministeriums finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zur Corona-Schutzimpfung, zum Beispiel:
Antworten zum Coronavirus
Die staatlichen Behörden erhalten täglich eine große Anzahl an unterschiedlichsten Fragen zum Coronavirus. Auf den folgenden Seiten finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen, beispielsweise zur Mund-Nasen-Bedeckung, zu Regelungen im privaten und öffentlichen Bereich, zur Vorbeugung, Übertragung und Erkrankung oder zum Testverfahren:
Corona-Warn-App
Die Corona-Warn-App hilft uns festzustellen, ob wir in Kontakt mit einer infizierten Person geraten sind und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. So können wir Infektionsketten schneller unterbrechen. Download und Nutzung der App sind vollkommen freiwillig. Sie ist kostenlos im App-Store und bei
Google Play zum Download erhältlich.
089 / 122 220
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Die Hotline ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen zum Corona-Geschehen. Sie werden über die eingerichteten Kompetenzbereiche themenbezogen weitergeleitet.
Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen: 116 117
Ihre Fragen zu wesentlich betroffenen Lebensbereichen werden beantwortet, beispielsweise zu gesundheitlichen Themen, den Kontaktbeschränkungen oder Kinderbetreuung und Schule, Soforthilfen und anderer Unterstützung für Kleinunternehmen und Freiberufler. Die Corona-Hotline der Staatsregierung wird von der Hotline des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unterstützt.
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