Hier haben wir für Sie wichtige Informations- und Serviceangebote zum Coronavirus (Sars-CoV-2) zusammengefasst. Darunter sind auch Angebote in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache.
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Darauf hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek am Donnerstag in München hingewiesen. Er betonte: „Zum ersten Mal seit mehr als drei Jahren gelten dann keinerlei allgemein verpflichtende Schutzmaßnahmen mehr, weder nach Landesrecht noch nach Bundesrecht. Denn nun laufen auch die letzten Corona-Regelungen des Bundes nach dem Infektionsschutzgesetz aus. In Bayern sind wir schon länger gut damit gefahren, die Eigenverantwortung an die Stelle der staatlichen Anordnung zu setzen.“
Ab Mittwoch, 1. März 2023, gibt es in Bayern keine Einschränkungen für Bürgerinnen und Bürger durch Corona-Verordnungen und Corona-Allgemeinverfügungen des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege mehr. Auf die Regeln kann nun verzichtet werden – dank einer hohen Immunität in der Bevölkerung, wirksamer antiviraler Medikamente und Impfungen, die vor schweren Verläufen einer Corona-Infektion schützen.
Zum Bericht aus der Kabinettssitzung vom 28. Februar 2023
Seit 10. Februar 2023 gelten in Bayern Erleichterungen bei Corona-Tests in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Rehabilitationseinrichtungen und voll- und teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen.Â
Die 17. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird bis einschließlich 20. Januar 2023 verlängert. Die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr ist seit dem 10. Dezember 2022 aufgehoben.
Zum Bericht aus der Kabinettssitzung vom 6. Dezember 2022
Ab Mittwoch, den 16. November 2022, gibt es in Bayern wegen der veränderten Pandemie-Lage keine generelle Isolationspflicht mehr für positiv auf SARS-CoV-2 Getestete. Vulnerable Gruppen werden durch andere Maßnahmen weiter geschützt. Künftig müssen positiv Getestete außerhalb der eigenen Wohnung eine Maske aufsetzen. Für Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Bereichen mit vulnerablen Personengruppen sowie in bestimmten Gemeinschaftsunterkünften gilt außerdem ein mindestens fünftägiges Betretungs- und Tätigkeitsverbote.
Impfung gegen das Coronavirus
Auf der Internetseite „Impfung gegen das Coronavirus“ des Gesundheitsministeriums finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zur Corona-Schutzimpfung, zum Beispiel:
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt seit 24. Mai 2022 Impfungen für Kinder ab 5 Jahren ohne Vorerkrankungen. Für die Altersgruppe der 5- bis 11-Jährigen ist in der EU ein Kinder-Impfstoff von BioNTech zugelassen sowie für die Altersgruppe der 6- bis 11-Jährigen Spikevax® von Moderna. Seit dem 20. Januar 2022 empfiehlt die STIKO nun auch Auffrischungsimpfungen für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty® in einem Zeitfenster von drei bis sechs Monaten nach der abgeschlossenen Grundimmunisierung.
Die wichtigsten Fakten und Antworten auf Fragen zur Impfung von Kindern unter 12 Jahren finden Sie ebenfalls auf der Internetseite „Impfung gegen das Coronavirus“ des Gesundheitsministeriums.
Impfkampagne #NaSicher
Eigenverantwortung bedeutet, dass niemand mehr die Coronaschutzmaßnahmen anwenden muss. Das heißt aber auch, dass jede und jeder die Entscheidung eigenverantwortlich trifft, sich und andere zu schützen. Neben der Impfung helfen auch weitere Maßnahmen, um sich und andere zusätzlich zu schützen.
Informationen zur COVID-19-Impfung in Leichter Sprache sowie in 17 weiteren Landessprachen finden Sie auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts:
Antworten zum Coronavirus
Die staatlichen Behörden erhalten täglich eine große Anzahl an unterschiedlichsten Fragen zum Coronavirus. Auf den folgenden Seiten finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen, beispielsweise zur Mund-Nasen-Bedeckung, zu Regelungen im privaten und öffentlichen Bereich, zur Vorbeugung, Übertragung und Erkrankung oder zum Testverfahren:
Corona-Warn-App
Die Corona-Warn-App hilft festzustellen, ob Kontakt zu einer infizierten Person bestand und ob daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. So können Infektionsketten schneller unterbrochen werden.
Download und Nutzung der App sind vollkommen freiwillig. Sie ist kostenlos im App-Store und bei
Google Play zum Download erhältlich.Â
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